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BEG-Reform: Bundesingenieurkammer fordert Nachbesserungen bei Gebäudehülle und individuellem Sanierungsfahrplan

Bundesregierung hat am 08.07.2026 neue Rahmenbedingungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen

09.07.2026 - Berlin

BEG-Reform: Bundesingenieurkammer fordert Nachbesserungen bei Gebäudehülle und individuellem Sanierungsfahrplan

Die Bundesregierung hat am 8. Juli 2026 die Eckpunkte für neue Förderbedingungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. Die Bundesingenieurkammer bewertet die geplanten Änderungen der BEG kritisch. Zwar sind einzelne Anpassungen - etwa die schrittweise Reduzierung des Klimageschwindigkeitsbonus oder die Neuausrichtung einzelner Förderbestandteile - grundsätzlich nachvollziehbar. Aus Sicht der Ingenieurinnen und Ingenieure drohen jedoch erhebliche Fehlanreize bei der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden.

Kürzungen bei der Gebäudehülle setzen falsche Anreize

Besonders kritisch sieht die Bundesingenieurkammer die vorgesehenen Einschnitte bei Maßnahmen an der Gebäudehülle sowie die geplante Änderung beim individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). 

Energetische Verbesserungen an Dach, Fassade, Fenstern oder Kellerdecken sind essenziell, um den Energiebedarf dauerhaft zu senken und Klimaschutzziele zu erreichen. Eine Schwächung dieser Förderbereiche gefährdet Investitionen in den Gebäudebestand und erschwert notwendige Sanierungsvorhaben.

Pauschale Förderung für Mehrfamilienhäuser greift zu kurz

Auch die geplante Übertragung einer pauschalen Kostenstaffelung auf Effizienzmaßnahmen in Mehrfamilienhäusern wird kritisch bewertet. 

Die Kosten energetischer Sanierungen hängen maßgeblich von baulichen Rahmenbedingungen, Gebäudegeometrie und technischen Anforderungen ab und lassen sich nicht allein anhand der Zahl der Wohneinheiten sachgerecht abbilden.

iSFP-Bonus: Bewährtes Instrument darf nicht geschwächt werden

Mit Sorge blickt die Bundesingenieurkammer zudem auf die geplante Einschränkung des iSFP-Bonus. Der individuelle Sanierungsfahrplan hat sich in der Praxis als zentrales Instrument für den Einstieg in eine schrittweise und qualitätsgesicherte Gebäudesanierung bewährt. 

Eine Förderung erst ab der zweiten „signifikanten“ Maßnahme würde viele Eigentümer davon abhalten, überhaupt in eine strukturierte Sanierungsplanung einzusteigen. Gleichzeitig drohen neue Rechts- und Auslegungsunsicherheiten, solange nicht eindeutig definiert ist, welche Maßnahmen als „signifikant“ gelten.

Verlässliche Förderbedingungen schaffen Planungssicherheit

„Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten benötigen Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Wohnungsunternehmen verlässliche Rahmenbedingungen. Häufige Förderänderungen, unklare Übergangsregelungen und die Schwächung bewährter Instrumente gefährden das Vertrauen in die Förderpolitik und bremsen dringend notwendige Investitionen aus“, erklärt die Bundesingenieurkammer.

Bundesingenieurkammer fordert Nachbesserungen an der BEG

Die Bundesingenieurkammer fordert daher, den iSFP-Bonus weiterhin ab der ersten förderfähigen Maßnahme zu gewähren, die erhöhten förderfähigen Kosten beizubehalten, praxisgerechte Förderregelungen für Mehrfamilienhäuser vorzusehen und einen umfassenden Vertrauensschutz für bereits vorbereitete Projekte sicherzustellen.

Energetische Sanierung als Schlüssel für Klimaschutz und Bauwirtschaft

Energetische Sanierungen sind ein zentraler Baustein für Klimaschutz, Versorgungssicherheit und die Stärkung der regionalen Bau- und Planungswirtschaft. 

Die Bundesingenieurkammer appelliert daher an die Bundesregierung, die vorgesehenen Änderungen im weiteren Verfahren fachlich zu überprüfen und die Praxiserfahrungen von Ingenieurinnen, Ingenieuren sowie Energieberatern stärker zu berücksichtigen.

Warnung vor Förderstopp während der Umstellung

Besonders kritisch bewertet die Bundesingenieurkammer einen möglichen kurzfristigen Förderstopp im Zuge der Umstellung der Förderbedingungen. Ein abruptes Aussetzen der Förderung hat erhebliche Auswirkungen auf laufende Projekte und die Arbeit von Energieberaterinnen und Energieberatern. Bundesweit befinden sich zahlreiche Sanierungsmaßnahmen bereits in der Planungs- und Vorbereitungsphase, Beratungen wurden durchgeführt, Sanierungsfahrpläne erstellt, Angebote eingeholt und Finanzierungen abgestimmt. Ein plötzlicher Förderstopp wird diese Prozesse unterbrechen, Investitionsentscheidungen verzögern oder ganz verhindern und erhebliche Verunsicherung bei Eigentümern auslösen.

Informationen zur Antragstellung

Die Bundesregierung hat am 08.07.2026 neue Rahmenbedingungen für die Gebäudeförderung (BEG) beschlossen.Die neuen Förderbedingungen treten bereits am 21. Juli 2026 in Kraft. Ab diesem Tag können nur noch Anträge unter den neuen Förderbedingungen bei KfW und BAFA gestellt werden. 

Bereits ab dem 09.07.2026 können keine neuen (g)BzA bei der KfW bzw. TPB beim BAFA mehr erstellt werden.

Vom 9. bis 20. Juli 2026 kommt es zu einer Umstellungsphase, um notwendige technische Anpassungen bei KfW und BAFA vorzunehmen. In einer Übergangsfrist können Antragsstellende mit gültiger (g)BzA bzw. TPB, die aber noch keinen Antrag gestellt haben, während der Umstellungsphase noch Anträge zu den bisherigen Konditionen bei BAFA und KfW stellen.

Neue BzAs/TPBs können dann wieder ab dem 21. Juli 2026 erstellt werden. Bis dahin passt die KfW die Förderung in ihren Produkten für die Heizungsförderung sowie für die systemische energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden in Abstimmung mit dem auftraggebenden Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) an.

Weitere Informationen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat ein Pressepapier, eine Übersicht und FAQs zu den geänderten Förderbedingungen veröffentlicht:

Pressepapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur neuen Gebäudeförderung vom 08.07.2026

Übersicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu den Einzelheiten neuen Gebäudeförderung

https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html

Die Deutsche Energie-Agentur hat einen Sonder-Infoletter an Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten veröffentlicht:

Sonder-Infoletter der DeutscheEnergie-Agentur an Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten vom 09.07.2026


Weiterführende Informationen

Anpassungen in den KfW-Produkten der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Start Umstellungsphase

Pressemitteilung der KfW vom 08.07.2026

  • Bundesregierung hat Eckpunkte für neue Förderbedingungen bei Zuschüssen der Heizungsförderung und Krediten für energieeffiziente Sanierung festgelegt
  • KfW nimmt Förderung zu neuen Konditionen am 21. Juli 2026 auf
  • Kundinnen und Kunden mit antragsreifen Investitionsvorhaben können bis zu diesem Termin weiter Förderzusagen zu den bisherigen Konditionen erhalten

Frankfurt am Main. Die Bundesregierung hat am 08. Juli 2026 die Eckpunkte einer Neufassung der Förderbedingungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. In der Folge passt die KfW die Förderung in ihren Produkten für die Heizungsförderung sowie für die systemische energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden in Abstimmung mit dem auftraggebenden Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) an. Die neuen Förderbedingungen gelten ab Dienstag, 21. Juli 2026.

Bis zum Start der neuen Förderbedingungen tritt die BEG-Förderung der KfW in eine Umstellungsphase mit folgenden Rahmenbedingungen ein:

  • Kundinnen und Kunden, die bereits eine gültige Antragsbestätigung haben, den Antrag aber noch nicht eingereicht haben, können dies während der Umstellungsphase bis zum 20. Juli noch zu den bisherigen Konditionen tun. Die KfW sagt diese Anträge bei Vorliegen aller Fördervoraussetzungen zu den bisherigen Förderbedingungen zu.
  • Bereits erstellte gültige Bestätigungen zum Antrag werden in der Umstellungshase akzeptiert.
  • Neue Bestätigungen zum Antrag können ab dem Start der neuen Förderbedingungen am 21. Juli 2026 wieder erstellt werden.
  • Mit bestehenden, bisher nicht genutzten Bestätigungen können ab dem 21. Juli 2026 Anträge zu den neuen, angepassten Förderbedingungen gestellt werden.

Ab Dienstag, 21. Juli 2026 gelten folgende Eckpunkte für die Förderung:

BEG-Heizungsförderung Wohngebäude

  • Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.
  • Der Förderhöchstbetrag beträgt 28.000 Euro für die erste Wohneinheit (jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit, jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit).
  • Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmalig am 01. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 01. Februar und 01. August eines jeden Jahres um 750 Euro.
  • Die Förderung für selbstnutzende Eigentümer wird noch stärker als bisher nach Einkommen differenziert und damit sozial gerechter. Der Einkommensbonus kann zusätzlich zur Grundförderung beantragt werden und sieht wie folgt aus:
    • 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushalts-Jahreseinkommen bis 30.000 Euro,
    • 30 Prozent für Haushalts-Jahreseinkommen bis 40.000 Euro,
    • 10 Prozent für Haushalts-Jahreseinkommen bis 50.000 Euro.

Auch werden Haushalte mit Kindern zusätzlich gefördert. Das anzusetzende Haushalts-Jahreseinkommen reduziert sich um einen einmaligen Familienzuschlag in Höhe von 10.000 Euro mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt.

  • Familien mit Kindern im Haushalt können einen Einkommensbonus in Höhe von 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten mit einem Haushalts-Jahreseinkommen bis 40.000 Euro, 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten für Haushalts-Jahreseinkommen bis 50.000 Euro, 10 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten für Haushalts-Jahreseinkommen bis 60.000 Euro erhalten.

Für die Förderung bedeutet dies: Im Haushalt lebende, minderjährige Kinder reduzieren das anzusetzende zu versteuernde Haushalts-Jahreseinkommen um einmalig 10.000 Euro. Beispielsweise reduziert sich bei einer Familie mit mindestens einem Kind und einem zu versteuernden Haushalts-Jahreseinkommen von 40.000 Euro durch den Familienzuschlag das relevante Einkommen auf 30.000 Euro. Damit kann die Familie den 40 Prozent-Einkommensbonus (statt 30 Prozent-Einkommensbonus ohne Familienzuschlag) beantragen. So würde sie bis zum 31. Januar 2027 für eine neue Wärmepumpe, die 32.000 Euro kostet, eine Förderung von maximal 22.400 Euro (80 Prozent von 28.000 Euro) erhalten.

  • Der Klimageschwindigkeitsbonus wird weiterhin gewährt. Er beträgt 16 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten und sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01. Februar und 01. August eines jeden Jahres um 4 Prozentpunkte.
  • Im ersten Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Die Grundförderung sinkt dann für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt/gebaut/zusammengebaut wurden, auf 15 Prozent. Gleichzeitig erhalten Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt wurden, einen Wertschöpfungsbonus in Höhe von 15 Prozent.
  • Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen.

BEG-Heizungsförderung Nichtwohngebäude:

  • Der Förderhöchstbetrag beträgt 28.000 Euro für Gebäude bis 150 m² Nettoraumfläche (zusätzlich 197 Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude größer 150 m² bis 400 m², zusätzlich 118 Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude größer als 400 m² bis 1000 m², zusätzlich 79 Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude größer als 1000 m².)
  • Der Förderhöchstbetrag sinkt erstmalig zum 01. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 01. Februar und 01. August eines jeden Jahres um 750 Euro für Gebäude bis 150 m² Nettoraumfläche, um drei Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude bis 400 m², um zwei Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude bis 1000 m², um ein Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude mit größerer Nettoraumfläche.

BEG-Förderung energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden

  • Der zusätzliche Bonus in Höhe von fünf Prozent für die Effizienzhaus-Stufen mit Erneuerbaren Energien Klasse (EE-Klasse) entfällt.
  • Für die Sanierung von Wohngebäuden beträgt der Förderhöchstbetrag einheitlich 150.000 EUR pro Wohneinheit.
  • Die Höhe der Tilgungszuschüsse, die auf den Kreditbetrag gewährt werden, wird pauschal jeweils um 10 Prozentpunkte reduziert.
  • Die Zuschussförderung für kommunale Gebietskörperschaften wird weitergeführt. Die Höhe der Zuschüsse sinkt ebenfalls um 10 Prozentpunkte bezogen auf die förderfähigen Gesamtkosten.
  • Der Bonus für Serielles Sanieren von Wohngebäuden, der den Tilgungszuschuss erhöht, wird ausgeweitet und in Höhe von fünf Prozent auch für serielle Sanierungen auf die Effizienzhaus (EH)-Stufe 70 EE gewährt (bisher: nur für EH-Stufen 40 und 55). Für Nichtwohngebäude wird ein entsprechender Bonus für Serielles Sanieren neu eingeführt.

Die Beantragung dieser Förderung wird voraussichtlich ab Ende September 2026 möglich sein.

Bereits bestehende Zusagen der KfW in allen genannten Förderprodukten behalten ihre Gültigkeit, die Bundesmittel hierfür sind reserviert. Bereits bei der KfW eingegangene Anträge, die noch nicht zugesagt wurden, werden entsprechend geprüft und bei Vorliegen der Förderbedingungen wie gehabt zugesagt.

Die Förderung ist abhängig von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Detaillierte Informationen zu allen von der Umstellung betroffenen KfW-Programme finden Sie ab dem 09. Juli 2026 hier:
www.kfw.de/heizung und www.kfw.de/beg, sowie auf den jeweiligen Produktwebsites:

BEG-Heizungsförderung - Zuschüsse:
www.kfw.de/458; www.kfw.de/459; www.kfw.de/522; www.kfw.de/422

BEG-Förderung energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden: 
www.kfw.de/261; www.kfw.de/263; www.kfw.de/264; www.kfw.de/464

Sozialer, effizienter und fokussierter: Bundeswirtschaftsministerium legt Reform der Gebäudeförderung vo

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 08.07.2026

Die Bundesregierung setzt die Gebäudeförderung (BEG) auch unter den Rahmenbedingungen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes fort. Die Förderung wird jetzt noch sozial ausgewogener, effizienter und fokussierter ausgestaltet. Nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages am 8. Juli setzt die Bundesregierung nun die Reform um.

Die Bundesregierung wird Sanierungen im Gebäudebereich auf Basis der reformierten BEG weiter umfassend finanziell unterstützen. Sanierungsmaßnahmen senken den Energieverbrauch und sind gleichzeitig gut für die Konjunktur und den Klimaschutz. Die BEG wird daher in der bekannten Struktur, aber mit notwendigen Anpassungen, ab dem 21.07.2026 fortgeführt. Sie leistet dadurch weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Verlässlichkeit und notwendigen Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger und die Baubranche.

Bundesministeriun für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche: „Mit der neuen Bundesförderung schaffen wir Klarheit und Planungssicherheit. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Handwerk wissen jetzt, welche Förderung gilt und worauf sie sich verlassen können. Gleichzeitig gestalten wir die Förderung sozial gerechter. Wer auf Unterstützung besonders angewiesen ist, profitiert künftig stärker. So setzen wir den Koalitionsvertrag konsequent um. Die Förderung bleibt erhalten, wird zielgerichteter eingesetzt und leistet zugleich einen Beitrag zu einer soliden Haushaltsführung. Das ist eine gute Nachricht für alle, die in die energetische Modernisierung ihres Hauses investieren wollen, und für das Handwerk, das jetzt wieder auf verlässliche Rahmenbedingungen bauen kann.“

Der bislang einstufige Einkommensbonus in der Heizungsförderung wird nun dreistufig ausgestaltet. Für Einkommen bis 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen, erhöht sich der Bonus auf 40 Prozent. Für Einkommen bis 40.000 Euro bleibt er unverändert und Haushalte bis 50.000 Euro können noch von einem Einkommensbonus bis 10 Prozent profitieren. Dadurch wird die Einkommenssituation der Antragstellenden differenzierter als bislang berücksichtigt. Durch diese Staffelung sowie eine Anpassung der maximalen Fördersatze profitieren insbesondere Haushalte mit kleinen bis mittleren Einkommen stärker als bisher beim Einbau einer klimafreundlichen Heizung. Zudem werden Familien besonders unterstützt, denn erstmal wird ein Familienzuschlag in der Heizungsförderung eingeführt.

Die Förderung wird außerdem kosteneffizienter, da sie gestrafft, vereinfacht und degressiv ausgestaltet wird. So werden die förderfähigen Kosten in der Heizungsförderung sowie der Klimageschwindigkeitsbonus zeitlich gestreckt und schrittweise gesenkt. Dieses Vorgehen gibt der Branche bessere Planungssicherheit und erhöht gleichzeitig den Kostendruck. Insbesondere wird hierdurch ein Beitrag geleistet, die Kosten für die Installation bspw. von Wärmepumpen zu senken, die im europäischen Vergleich in Deutschland relativ hoch sind.

Zudem wird die Förderung fokussierter, weil sie sich noch stärker auf besonders ineffiziente Gebäude konzentriert. So wird der bereits bekannte Worst-Performing-Buildings-Bonus (WPB-Bonus) aus der systemischen Sanierungsförderung nun auch für weitere Effizienzmaßnahmen in Wohn- und Nichtwohngebäuden eingeführt und inhaltlich geschärft. Außerdem wird der Bonus für Serielle Sanierungen ausgeweitet und besser mit dem WPB-Bonus verknüpft.

Mit diesen Anpassungen bleibt die bestehende BEG-Förderkulisse umfassend und stabil und richtet sich gleichzeitig auf neue Rahmenbedingungen und Marktentwicklungen aus.

An den Strukturen der BEG ändert sich nichts. Das heißt, auch weiterhin bleiben die KfW und das BAFA in den bekannten Zuständigkeiten und Verfahren die richtigen Ansprechpartner.

Die neuen Förderbedingungen treten bereits am 21. Juli 2026 in Kraft. Ab diesem Tag können nur noch Anträge unter den neuen Förderbedingungen bei KfW und BAFA gestellt werden. Vom 9. bis 20. Juli 2026 kommt es zu einer Umstellungsphase, um notwendige technische Anpassungen bei KfW und BAFA vorzunehmen. In dieser Zeit können keine neuen (g)BzA bei der KfW bzw. TPB beim BAFA mehr erstellt werden. Es gibt allerdings eine Vertrauensschutzregelung. Antragsstellende mit gültiger (g)BzA bzw. TPB, die aber noch keinen Antrag gestellt haben, können während der Umstellungsphase noch Anträge zu den bisherigen Konditionen bei BAFA und KfW stellen. Neue BzAs/TPBs können dann wieder ab dem 21. Juli 2026 erstellt werden.

Weitere Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier:

BEG-Dossierseite

Quellen: Bundesingenieurkammer, Bundesregierung, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, KfW, Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Foto: Alex Habermehl / KfW

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