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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Die neuen Förderkonditionen der KfW

Presseinformation der KfW vom 21.07.2026

21.07.2026 - Frankfurt am Main

Download: Grafik als PDF

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird unter den Rahmenbedingungen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes fortgesetzt. Ziel ist es, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu senken. Mit den ab 21. Juli 2026 geltenden neuen Förderkonditionen steigt der maximale Förderhöchstbetrag auf 28.000 Euro. Je nach Maßnahme können Zuschüsse von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten in Anspruch genommen werden.

Die neuen Förderbedingungen im Überblick

BEG-Heizungsförderung Wohngebäude

  • Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.

  • Der Förderhöchstbetrag beträgt 28.000 Euro für die erste Wohneinheit (jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit, jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit).

  • Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmalig am 01. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 01. Februar und 01. August eines jeden Jahres um 750 Euro.

  • Die Förderung für selbstnutzende Eigentümer wird stärker nach Einkommen differenziert und damit sozial gerechter. Der Einkommensbonus kann zusätzlich zur Grundförderung beantragt werden und sieht wie folgt aus:

    • 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushalts-Jahreseinkommen bis 30.000 Euro,

    • 30 Prozent für Haushalts-Jahreseinkommen bis 40.000 Euro,

    • 10 Prozent für Haushalts-Jahreseinkommen bis 50.000 Euro.

Haushalte mit Kindern werden zusätzlich gefördert. Für diese erhöht sich die Bemessungsgrenze des zu versteuernden Haushaltseinkommens um einen pauschalen und einmaligen Familienzuschlag um 10.000 Euro.

  • Familien mit Kindern im Haushalt können einen Einkommensbonus in Höhe von 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten mit einem Haushalts-Jahreseinkommen bis 40.000 Euro, 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten für Haushalts-Jahreseinkommen bis 50.000 Euro, 10 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten für Haushalts-Jahreseinkommen bis 60.000 Euro erhalten.

  • Der Klimageschwindigkeitsbonus wird weiterhin gewährt. Er beträgt 16 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten und sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01. Februar und 01. August eines jeden Jahres um 4 Prozentpunkte.

  • Im ersten Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Die Grundförderung sinkt dann für alle Wärmepumpen auf 15 Prozent. Gleichzeitig erhalten Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt wurden, einen Wertschöpfungsbonus in Höhe von 15 Prozent.

  • Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen.

BEG-Heizungsförderung Nichtwohngebäude:

  • Der Förderhöchstbetrag beträgt 28.000 Euro für Gebäude bis 150 m² Nettoraumfläche (zusätzlich 197 Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude größer 150 m² bis 400 m², zusätzlich 118 Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude größer als 400 m² bis 1000 m², zusätzlich 79 Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude größer als 1000 m².)

  • Der Förderhöchstbetrag sinkt erstmalig zum 01. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 01. Februar und 01. August eines jeden Jahres um 750 Euro für Gebäude bis 150 m² Nettoraumfläche, um drei Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude bis 400 m², um zwei Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude bis 1000 m², um ein Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude mit größerer Nettoraumfläche.

BEG-Förderung energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden

  • Der zusätzliche Bonus in Höhe von fünf Prozent für die Effizienzhaus-Stufen mit Erneuerbaren Energien Klasse (EE-Klasse) entfällt.

  • Für die Sanierung von Wohngebäuden beträgt der Förderhöchstbetrag einheitlich 150.000 EUR pro Wohneinheit.

  • Die Höhe der Tilgungszuschüsse, die auf den Kreditbetrag gewährt werden, wird pauschal jeweils um 10 Prozentpunkte reduziert.

  • Die Zuschussförderung für kommunale Gebietskörperschaften wird weitergeführt. Die Höhe der Zuschüsse sinkt ebenfalls um 10 Prozentpunkte bezogen auf die förderfähigen Gesamtkosten.

Weiterhin gilt: Bereits bestehende Zusagen der KfW in allen genannten Förderprodukten behalten ihre Gültigkeit, die Bundesmittel hierfür sind reserviert. Bei der KfW eingegangene Anträge, die noch nicht zugesagt wurden, werden entsprechend geprüft und bei Vorliegen der Förderbedingungen wie gehabt zugesagt.

Die Förderung ist abhängig von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Detaillierte Informationen zu allen von der Umstellung betroffenen KfW-Programme finden Sie seit dem 09. Juli 2026 auf www.kfw.de/heizung und www.kfw.de/beg, sowie auf den jeweiligen Produktwebsites:

BEG-Heizungsförderung - Zuschüsse:

www.kfw.de/458

www.kfw.de/459

www.kfw.de/522

www.kfw.de/422

BEG-Förderung energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden:

www.kfw.de/261

www.kfw.de/263

www.kfw.de/264

www.kfw.de/464

Quelle und Grafik: KfW

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