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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Die neuen Förderkonditionen der KfW
Presseinformation der KfW vom 21.07.2026
21.07.2026 - Frankfurt am Main
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird unter den Rahmenbedingungen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes fortgesetzt. Ziel ist es, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu senken. Mit den ab 21. Juli 2026 geltenden neuen Förderkonditionen steigt der maximale Förderhöchstbetrag auf 28.000 Euro. Je nach Maßnahme können Zuschüsse von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten in Anspruch genommen werden.
Die neuen Förderbedingungen im Überblick
BEG-Heizungsförderung Wohngebäude
- Die Grundförderung
beträgt 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.
- Der Förderhöchstbetrag
beträgt 28.000 Euro für die erste Wohneinheit (jeweils 15.000 Euro für
die zweite bis sechste Wohneinheit, jeweils 8.000 Euro für jede weitere
Wohneinheit).
- Der
Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmalig am 01.
Februar 2027 und danach halbjährlich zum 01. Februar und 01. August eines
jeden Jahres um 750 Euro.
- Die
Förderung für selbstnutzende Eigentümer wird stärker nach Einkommen
differenziert und damit sozial gerechter. Der Einkommensbonus kann
zusätzlich zur Grundförderung beantragt werden und sieht wie folgt aus:
- 40
Prozent der förderfähigen Gesamtkosten für selbstnutzende Eigentümer mit
einem Haushalts-Jahreseinkommen bis 30.000 Euro,
- 30
Prozent für Haushalts-Jahreseinkommen bis 40.000 Euro,
- 10
Prozent für Haushalts-Jahreseinkommen bis 50.000 Euro.
Haushalte mit Kindern werden zusätzlich gefördert. Für diese
erhöht sich die Bemessungsgrenze des zu versteuernden Haushaltseinkommens um
einen pauschalen und einmaligen Familienzuschlag um 10.000 Euro.
- Familien
mit Kindern im Haushalt können einen Einkommensbonus in Höhe von 40
Prozent der förderfähigen Gesamtkosten mit einem Haushalts-Jahreseinkommen
bis 40.000 Euro, 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten für
Haushalts-Jahreseinkommen bis 50.000 Euro, 10 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten
für Haushalts-Jahreseinkommen bis 60.000 Euro erhalten.
- Der Klimageschwindigkeitsbonus
wird weiterhin gewährt. Er beträgt 16 Prozent der förderfähigen
Gesamtkosten und sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halbjährlich zum
01. Februar und 01. August eines jeden Jahres um 4 Prozentpunkte.
- Im
ersten Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Die
Grundförderung sinkt dann für alle Wärmepumpen auf 15 Prozent.
Gleichzeitig erhalten Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt wurden,
einen Wertschöpfungsbonus in Höhe von 15 Prozent.
- Effizienzbonus und
Emissionsminderungszuschlag entfallen.
BEG-Heizungsförderung Nichtwohngebäude:
- Der Förderhöchstbetrag
beträgt 28.000 Euro für Gebäude bis 150 m² Nettoraumfläche (zusätzlich
197 Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude größer 150 m² bis 400 m²,
zusätzlich 118 Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude größer als 400 m²
bis 1000 m², zusätzlich 79 Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude größer
als 1000 m².)
- Der Förderhöchstbetrag
sinkt erstmalig zum 01. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 01. Februar
und 01. August eines jeden Jahres um 750 Euro für Gebäude bis 150 m²
Nettoraumfläche, um drei Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude bis 400 m², um
zwei Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude bis 1000 m², um ein Euro pro m²
Nettoraumfläche für Gebäude mit größerer Nettoraumfläche.
BEG-Förderung energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden
- Der
zusätzliche Bonus in Höhe von fünf Prozent für die Effizienzhaus-Stufen
mit Erneuerbaren Energien Klasse (EE-Klasse) entfällt.
- Für
die Sanierung von Wohngebäuden beträgt der Förderhöchstbetrag einheitlich
150.000 EUR pro Wohneinheit.
- Die
Höhe der Tilgungszuschüsse, die auf den Kreditbetrag gewährt werden, wird
pauschal jeweils um 10 Prozentpunkte reduziert.
- Die
Zuschussförderung für kommunale Gebietskörperschaften wird weitergeführt.
Die Höhe der Zuschüsse sinkt ebenfalls um 10 Prozentpunkte bezogen auf die
förderfähigen Gesamtkosten.
Weiterhin gilt: Bereits bestehende Zusagen der KfW in allen
genannten Förderprodukten behalten ihre Gültigkeit, die Bundesmittel hierfür
sind reserviert. Bei der KfW eingegangene Anträge, die noch nicht zugesagt
wurden, werden entsprechend geprüft und bei Vorliegen der Förderbedingungen wie
gehabt zugesagt.
Die Förderung ist abhängig von der Verfügbarkeit von
Bundesmitteln. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Detaillierte Informationen zu allen von der Umstellung
betroffenen KfW-Programme finden Sie seit dem 09. Juli 2026 auf www.kfw.de/heizung
und www.kfw.de/beg,
sowie auf den jeweiligen Produktwebsites:
BEG-Heizungsförderung - Zuschüsse:
www.kfw.de/458
www.kfw.de/459
www.kfw.de/522
www.kfw.de/422
BEG-Förderung energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden
und Nichtwohngebäuden:
www.kfw.de/261
www.kfw.de/263
www.kfw.de/264
www.kfw.de/464
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