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Gesetz zur Digitalisierung bauaufsichtlicher Verfahren: Bayerisches Bauministerium startet Verbandsanhörung

Digitales Verfahren wird Regelverfahren

24.07.2026 - München

Gesetz zur Digitalisierung bauaufsichtlicher Verfahren: Bayerisches Bauministerium startet Verbandsanhörung

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 21. Juli 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung bauaufsichtlicher Verfahren gebilligt und das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr aufgefordert, die Verbandsanhörung durchzuführen. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Bauvorlagenverordnung vor, durch die das digitale Verfahren zum Regelverfahren wird.

Bisherige Schriftform- und Unterschriftserfordernisse werden weitgehend gestrichen, für die meisten Anträge, Anzeigen und Erklärungen genügt künftig eine einfache elektronische Form, die ohne aufwändige digitale Signaturen o.ä. zum Schriftformersatz auskommt.

Im Zentrum steht der neugefasste Art. 56 BayBO, der Modalitäten der Einreichung und der Bekanntgabe bzw. Zustellung von Entscheidungen regelt. Künftig gilt grundsätzlich eine Pflicht zur digitalen Einreichung, von der Ausnahmen zugelassen werden können.

Ein gestaffeltes System hinsichtlich der Ausgestaltung der digitalen Einreichung sieht für bestimmte Verfahren die verpflichtende Nutzung bayernweit vorgegebener Online-Dienste vor. Für die übrigen Verfahren kann die jeweils entgegennehmende Behörde eigene Online-Dienste vorsehen, ansonsten genügt eine niederschwellige Einreichung, etwa per E-Mail oder Kontaktformular.

Für die digitale Übermittlung von Baugenehmigungen und anderen Entscheidungen werden rechtliche und tatsächliche Hürden abgebaut, so hat insbesondere bei Bauanträgen die einreichende Person künftig auch die Baugenehmigung elektronisch entgegenzunehmen.

Weiter beinhaltet der Gesetzentwurf Änderungen bei der Nachbar- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Der Bauherr muss künftig nur noch die Eigentümerinnen und Eigentümer unmittelbar an das Baugrundstück angrenzender Grundstücke von dem Vorhaben benachrichtigen, die Hinzuziehung etwaiger weiterer Nachbarn erfolgt durch die Bauaufsichtsbehörde. Zudem kann der Bauherr die öffentliche Bekanntmachung der Baugenehmigung beantragen, damit die Klagefrist für etwaige Verbandsklagen in Gang gesetzt wird.

Der Gesetzentwurf sieht ferner die Aufhebung des im Jahr 1999 geschaffenen Bayerischen Abgrabungsgesetzes (BayAbgrG) vor. Abgrabungen, die bisher einer Genehmigung nach dem BayAbgrG bedurften, sind künftig wieder baugenehmigungspflichtig.

Im Rahmen der Verbandsanhörung besteht die Möglicheit, bis zum 18. September 2026 zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.

Download

Entwurf des Gesetzes zur Digitalisierung bauaufsichtlicher Verfahren

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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