08.09.2026 - München
Um eine einheitliche Anwendung sicherzustellen, informiert das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr die betroffenen Stellen bei Änderungen des Stundensatzes durch Rundschreiben über den jeweils nach § 31 Abs. 5 Satz 3 PrüfVBau zu Grunde zu legenden Stundensatz. Vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2026/2027/2028 der Beamt/innen sowie der Richter/innen wurde nun die Anpassung der Höhe der Stundensätze ab dem 1. Oktober 2026 mitgeteilt.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
um eine einheitliche Anwendung sicherzustellen, informiert das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr die betroffenen Stellen bei Änderungen des Stundensatzes durch Rundschreiben über den jeweils nach § 31 Abs. 5 Satz 3 PrüfVBau zu Grunde zu legenden Stundensatz.
Nach § 31 Abs. 5 Satz 3 PrüfVBau wird bei einer Abrechnung nach Zeitaufwand für jede Arbeitsstunde ein Betrag von 1,847 v. H. des Monatsgrundgehalts eines Landesbeamten in der Endstufe der Besoldungsgruppe A 15 berechnet. Der Betrag ist auf volle Euro aufzurunden.
Die Bezüge der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter sollen nach dem Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2026/2027/2028, das sich noch im parlamentarischen Verfahren befindet, zum 1. Oktober 2026 durch eine lineare Anpassung der Besoldung um 2,82 % erhöht werden. Das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A 15 beträgt dann 7.873,54 €.
Vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzes errechnet sich somit für ab dem 1. Oktober 2026 erteilte Prüfaufträge ein Stundensatz von 146 € (7.873,54 € x 1,847 v. H. = 145,42 €, aufgerundet 146 €).
Mit freundlichen Grüßen
gez. Gernot Rodehack
Ministerialrat
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Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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