10.07.2019 - München
„Wir bedauern, dass der Europäische Gerichtshof die Argumente der deutschen Seite nicht für ausreichend erachtet hat. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure sichert ein hohes Qualitätsniveau und ist gleichzeitig wichtig, um die Existenz einer Vielzahl kleiner und mittlerer Dienstleister im Markt für Bauplanungsleistungen zu erhalten. Es muss jetzt genau überlegt werden, wie das deutsche Recht den europäischen Vorgaben und dem Urteil des EuGH angepasst werden kann, ohne dass die bewährten Qualitätsstandards beeinträchtigt werden“,so Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am 4. Juli 2019 entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen die europäische Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) verstößt, indem sie Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren durch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zwingenden Mindest- und Höchstsätzen unterworfen hat.
Wie das Bayerische Staatsminsterium für Wohnen, Bau und Verkehr mitteilte, bedeutet das für die bayerische Staatsbauverwaltung, dass sie die bisherige Regelung ab sofort bei Neuverträgen nicht mehr anwenden darf. Um ein mögliches „Honorardumping“ zu vermeiden und nach wie vor ein hohes Maß an Qualität beim Öffentlichen Bauen zu gewährleisten, setze sich der Freistaat Bayern beim Bund besonders dafür ein, die Neuregelung bestmöglich zu gestalten.
Die Bundesregierung beabsichtige, für eine Übergangszeit in einem Erlass bundesweit zu regeln, wie bei Vergabe und Honorierung der Leistungen von Architekten und Ingenieuren vorgegangen werden kann. Bayerns Bauministerium werde als öffentlicher Auftraggeber für seinen Geschäftsbereich diese Regelungen übernehmen. Die Neuregelung soll so schnell wie möglich nach dem EuGH-Urteil vom 4. Juli 2019 veröffentlicht werden.
Die Staatsbauverwaltung ist ein wichtiger Auftraggeber für die Planerbranche. Der Freistaat vergibt jedes Jahr mehrere tausend Verträge an freiberuflich tätige Architekten und Ingenieure. Allein im Jahr 2018 nahm die Staatsbauverwaltung Architekten und Ingenieure für mehr als 400 Millionen Euro unter Vertrag.
Die HOAI und das EuGH-Urteil
Die HOAI regelt in Deutschland die Honorare für Leistungen von Architekten und Ingenieuren. Die Erstfassung der HOAI trat 1977 in Kraft. Sie dient dazu, auf dem Markt für Bauleistungen den Schwerpunkt auf den Qualitäts- statt auf den Preiswettbewerb zu lenken. Das dem Urteil zugrundeliegende Vertragsverletzungsverfahren war durch die EU-Kommission eingeleitet worden, weil sie in der HOAI eine Einschränkung der Niederlassungsfreiheit sah. Diese Sichtweise wurde nunmehr durch den Europäischen Gerichtshof bestätigt und die Mindest- und Höchstsatzregelungen der HOAI für europarechtswidrig erklärt.
Weitere Informationen zum HOAI-Urteil und den Konsequenzen finden Sie hier:
Quellen
Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Pressemitteilung des Bayerische Staatsminsterium für Wohnen, Bau und Verkehr
In dem kostenfreien Webinar informieren Dr. Ing. Werner Weigl, 2. Vize-Präsident der Kammer, und Rechtsanwalt Markus Zenetti über die Konsequenzen des EuGH-Urteils für Ingenieurbüros. Die Referenten gehen drauf ein, was das Urteil für bereits vor der EuGH-Entscheidung abgeschlossene Verträge bedeutet und was bei zukünftigen Honorarvereinbarungen beachtet werden muss.
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