23.06.2020 - Berlin
Am 19. Juni 2020 hat der Deutsche Bundestag das Gebäudeenergiegesetz verabschiedet, das von der Bundesregierung auf Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesinnenministeriums eingebracht wurde. Für die Errichtung neuer Gebäude soll danach künftig ein einheitliches Anforderungssystem gelten, in dem Energieeffizienz und erneuerbare Energien integriert sind.
Die ordnungsrechtlichen Vorgaben werden weiterhin dem Ansatz folgen, den Primärenergiebedarf von Gebäuden gering zu halten, dazu den Energiebedarf eines Gebäudes von vornherein durch einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz zu begrenzen und den verbleibenden Energiebedarf zunehmend durch erneuerbare Energien zu decken.
Zusammen mit dem Gebäudeenergiegesetz hat der Deutsche Bundestag auch die Abstandsregelung für Windanlagen im Baugesetzbuch und die Aufhebung des Photovoltaik-Deckels im EEG beschlossen.
Stellungnahme der Bundesingenieurkammer
Die Bundesingenieurkammer hatte im Vorfeld in
einer Stellungnahme für eine größere Steigerung der Energieeinsparung geworben
sowie dafür, einen stärkeren Fokus auf den unsanierten Gebäudebestand zu legen.
Stellungnahme der Bundesingenieurkammer
Dem vom BMWi und BMI vorgeschlagene Gesetz muss am 3.7.2020 noch vom Bundesrat zugestimmt werden.
Weitere Informationen
Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur
Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“
(Gebäudeenergiegesetz– GEG) in der Fassung des Ausschussesfür Wirtschaft und Energie
Im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind die EnEV, das EnEG und das EEWärmeG in einem Regelwerk vereint worden. Das Webinar stellt die neu entstandene Struktur des Gebäudeenergiegesetzes sowie wesentliche Unterschiede und Neuerungen zur bestehenden Gesetzeslage vor. Ziel ist es, Struktur und Inhalt des neuen GEG transparent zu machen und Bezüge zur praktischen Arbeit herzustellen.
Quelle Text: BIngK, Bild Titel: electriceye/ fotolia.com; Foto Webinar: Ivan Smuk / Shutterstock
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