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Sonderregelungen zu Stoffpreisgleitklauseln laufen am 30. Juni 2023 aus

Aktuelle Rundschreiben von BMWSB und BMDV

26.06.2023 - Berlin

Sonderregelungen zu Stoffpreisgleitklauseln laufen am 30. Juni 2023 aus

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) haben die wegen der Preissteigerung vieler Baustoffe in Folge der Kriegsereignisse in der Ukraine eingeführten Sonderregelungen zur Vereinbarung von Stoffpreisklauseln auslaufen lassen. Ab dem 1. Juli 2023 gelten insoweit wieder die allgemeinen Bestimmungen.

Wie berichtet, hatten das BMWSB und das BMDV in Reaktion auf die Preissteigerung vieler Baustoffe in Folge der Kriegsereignisse in der Ukraine Sonderregelungen unter anderem zur Vereinbarung von Stoffpreisgleitklauseln eingeführt.

Mit Erlass des BMWSB vom 20. Juni 2023 bzw. Rundschreiben des BMDV vom selben Tag haben die beiden Ministerien jeweils mitgeteilt, dass diese Sonderregeln zum 30. Juni 2023 auslaufen, nachdem sich die Preise für die meisten Bauprodukte wieder stabilisiert haben.

Download Rundschreiben

Erlass des BMWSB vom 20. Juni 2023

Rundschreiben des BMDV vom 20. Juni 2023

Download weitere Dokumente

Formblatt 225

Richtlinien Formblatt 225

Formblatt 225a

Hinweis zum Formblatt 225a

141a HVA-B Stoffpreisgleitklausel ohne Basiswert 1 Vordruck 03-23

141 HVA-B Vordruck Stoffpreisgleitklausel 03-23

145a HVA-B Verzeichnis Stoffpreisgleitklausel ohne Basiswert 1 Vordruck 03-23

145 HVA-B Vorlage Verzeichnis Stoffpreisgleitklausel 03-23

Hinweise zu den Vordrucken 141a und 145a

Quellen: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), Foto: oxinoxi / Adobe Stock

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