13.11.2024 - Berlin
Die Bundesregierung hat am 13.11.2024 die von der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vorgelegten Baukulturellen Leitlinien des Bundes "Gemeinsam Räume für gutes Zusammenleben gestalten" beschlossen. Die Leitlinien sollen im Sinne der „Neuen Leipzig Charta“ (2020) dazu beitragen, Baukultur als gesellschaftlichen Wert stärker im öffentlichen Bewusstsein zu verankern und die Qualität und Prozesse zur Entstehung, Pflege und Weiterentwicklung der gebauten Umwelt und des baukulturellen Erbes zu verbessern.
Die darin formulierten Ziele und Maßnahmen beziehen sich vor allem auf Planungs- und Bauaufgaben im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Um- und Weiterbau im Bestand, mehr neuer bezahlbarer Wohnraum, eine verantwortungsvolle Boden- und Flächenpolitik, der Ausbau grün-blauer Infrastrukturen sowie eine quartiersbezogene, integrierte und partizipative Stadtentwicklung werden in den Leitlinien analysiert und Herangehensweisen aufgezeigt.
Mit der Unterzeichnung der Erklärung von Davos „Eine hohe Baukultur für Europa“ hat sich die Bundesrepublik 2018 dazu verpflichtet, eine deutsche Baukulturpolitik auf Grundlage der Erkenntnisse und Forderungen aus der Davos-Erklärung umzusetzen.
Am 21. März 2024 hatte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in Berlin einen Workshop unter dem Motto „Baukulturelle Leitlinien des Bundes – Wie gestalten wir gemeinsam Räume für ein gutes Zusammenleben?ausgerichtet “
Die Bundesingenieurkammer war durch Professor Dr.-Ing. Norbert Gebbeken, Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und Beirat der Bundesstiftung Baukultur, vertreten.
Zu den acht Leitlinien sind ausführlich die jeweiligen Maßnahmen und Handlungsfelder beschrieben.
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Baukulturelle Leitlinien des Bundes „Gemeinsam Räume fürgutes Zusammenleben gestalten“
Die in den Leitlinien formulierten Ziele und Maßnahmen beziehen sich auf alle Planungs- und Bauaufgaben in Zuständigkeit des Bundes und richten sich an die unmittelbare und mittelbare Bundesverwaltung. Die Baukulturellen Leitlinien des Bundes sind als Selbstverpflichtung für Planungs- und Bauaufgaben des Bundes im Inland konzipiert und nicht rechtlich bindend.
Die Selbstbindung des Bundes an die beschriebenen baukulturellen Ziele findet ihren Niederschlag in den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau). Nationale Sicherheitsinteressen des Bundes und finanzverfassungsrechtliche Kompetenzen bleiben unberührt. Sämtliche Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt einer Verwaltungs- und Finanzierungskompetenz des Bundes. Ein etwaig auf den Bund im Rahmen seiner Zuständigkeit entfallender Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln sowie Planstellen und Stellen ist finanziell und stellenmäßig im jeweiligen Einzelplan auszugleichen.
Die Leitlinien beinhalten zudem Handlungsempfehlungen für Länder und Kommunen. Sie regen ein reflektiertes Handeln sowie die Erarbeitung eigener Leitlinien für Baukultur in Ländern, Regionen, Städten und Dörfern an.
Partnerinnen und Partner der Privatwirtschaft sowie Eigentümerinnen und Eigentümer werden zur Zusammenarbeit eingeladen, um den verantwortungsvollen Umgang mit dem gebauten Raum und Baukultur als Qualitätsmerkmal noch stärker zum Maßstab des eigenen Handelns zu machen.
Baukultur soll als Querschnittsthema ressortübergreifend in allen Planungs- und Prozessphasen mitgedacht werden. Um das Bewusstsein für Baukultur in der Gesellschaft zu fördern, soll die Baukulturelle Bildung im Bildungssystem verankert werden und niedrigschwellige und praxisnahe Fort- und Weiterbildungen breitenwirksam angeboten werden.
Quellen: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen, Bundesingenieurkammer, Fotos: JFL
Photography, Konstantin Börner
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