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Wichtiges Signal der Bundesregierung: losweise Vergabe fördert fairen Wettbewerb

Bundesingenieurkammer begrüßt Kabinettsentwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes

06.08.2025 - Berlin

Wichtiges Signal der Bundesregierung: losweise Vergabe fördert fairen Wettbewerb

Die Bundesingenieurkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau begrüßen den Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes, der am 6. August 2025 vom Kabinett verabschiedet wurde. Die losweise Vergabe ist der Grundpfeiler einer mittelstandsfreundlichen Vergabe und fördert fairen Wettbewerb. Nur, wenn die kleinen und mittelständischen Strukturen des Planungs- und Bausektors durch den notwendigen und erprobten Grundsatz der losweisen Vergabe erhalten bleiben, wird in Deutschland in den nächsten Jahrzehnten kosteneffizient und schnell gebaut werden können.

„Eine Verwässerung der losweisen Vergabe wäre ein falsches Signal gewesen. Um das Bauen zu beschleunigen und gleichzeitig den Mittelstand zu stärken, benötigen wir ein umfassendes Netzwerk von Planungs- und Bauleistungen in den Kommunen, weniger Bürokratie und eine stärkere Digitalisierung", begrüßt  Dr.-Ing. Werner Weigl, 2. Vizepräsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und Vorsitzender des Arbeitskreises „Vergabe“ der Bundesingenieurkammer den Kabinettsbeschluss des Vergabebeschleunigungsgesetzes ausdrücklich.

"Deutschland und seine Regionen brauchen den Mittelstand mit seinen kleinteiligen, dafür aber resilienten Strukturen. Wir schreien nicht nach Subventionen, wenn der Wind mal von vorne kommt. Was wir brauchen, sind faire Marktbedingungen. Deshalb ist die losweise Vergabe wichtig. Danke für den Einsatz aller Akteure!", so Dr. Weigl weiter.

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, der Präsident der Bundesingenieurkammer, betont: „Die Aufgaben, vor denen unsere Gesellschaft bei Infrastrukturen, Wohnungsbau und Stadtentwicklung stehen, sind historisch. Das Sondervermögen Infrastruktur und der Wohnungsbauetat sind wirtschaftlich gebotene Investitionen in die Zukunft – zum Wohle kommender Generationen. Deutschland darf nicht noch einmal seine Infrastrukturen derart vernachlässigen. Jetzt bedarf es eines klugen, mutigen und gemeinsamen Vorgehens aller am Bau Beteiligten.“ 

Auch der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlamentes (IMCO) hatte am 7. Juli 2025 für die Reform der EU-Vergaberichtlinie gefordert, kleinen und mittleren Unternehmen die Teilnahme an Ausschreibungsverfahren zu erleichtern. Dafür soll die Ausschreibung von Aufträgen in kleinen Losen auch EU-weit verpflichtend werden. (Zum Bericht

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer: „Lassen Sie uns im Bausektor zusammenarbeiten und uns auf die relevanten Probleme mit Hebelkraft wie ineffiziente Genehmigungsverfahren, unzureichende Digitalisierung von Prozessen und den Fachkräftemangel konzentrieren. Wir haben heute in Deutschland grundsätzlich ein gut funktionierendes und produktives Miteinander von Planung und Ausführung. Grundlegende Änderungen hieran schaden am Ende dem Standort Deutschland.“

Quellen: Bundesingenieurkammer, Bayerische Ingenieurekammer-Bau, Fotos: BIngK, Tobias Hase / BayIka-Bau, Samuel Becker / BIngk

Einfacher, schneller und flexibler - Bundesregierung beschließt Entwurf für Vergabebeschleunigungsgesetz

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 06.08.2025

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge („Vergabebeschleunigungsgesetz“) beschlossen. Mit dieser Reform des Vergaberechts, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erarbeitet wurde, werden umfangreiche Maßnahmen zur Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung im Vergaberecht umgesetzt.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche: „Wir machen die öffentliche Beschaffung einfacher, schneller und flexibler – und das mittelstandsfreundlich. Das heißt konkret: weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung. Jedes Jahr werden hunderttausende Aufträge durch den Bund, die Länder und die Kommunen vergeben. Für Behörden und Unternehmen ist damit enormer Aufwand verbunden. Die dringend notwendigen Investitionen, gerade auch durch das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz, können durch diese Vergabereform schneller umgesetzt werden. Das hilft Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern und stärkt damit auch unsere Wettbewerbsfähigkeit!“

Allein die Erhöhung der Wertgrenze für Direktvergaben des Bundes von 15.000 Euro auf 50.000 Euro entlastet die Behörden enorm und schafft Kapazitäten für die größeren Beschaffungsvorhaben. Laut Vergabestatistik (öffentliche Aufträge ab 25.000 Euro Auftragswert) wurden im Jahr 2023 195.000 öffentliche Aufträge (Bund, Länder, Kommunen) mit einem Auftragsvolumen von 125 Milliarden Euro vergeben. Zusammen mit den summenmäßig darunter liegenden Vergaben ergeben sich noch deutlich mehr Beschaffungsfälle und höhere Vergabesummen.

Zugleich wird das Vergaberecht durch den Gesetzentwurf als wichtige Grundlage für Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung und Wirtschaftlichkeit gestärkt. Auch der Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Vergabe behält seine unverändert hohe Bedeutung. Es werden zudem zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die hohe Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen am öffentlichen Auftragswesen zu stärken sowie die noch zu geringen Teilnahmemöglichkeiten von Start-ups und Unternehmen mit innovativen Angeboten zu erhöhen. Gleichzeitig werden mit einer eng beschränkten Ausnahmeregelung zum Losgrundsatz gewisse Vorhaben aus dem Infrastruktur-Sondervermögen beschleunigt, sodass die dringend benötigten Investitionen mit den Mitteln des zeitlich befristeten Sondervermögens schnell getätigt werden können.

Der Entwurf sieht eine Entlastungswirkung von knapp 100 Millionen Euro für die Wirtschaft und knapp 280 Millionen Euro für die Verwaltung vor und trägt damit spürbar zum Bürokratieabbau bei.

Im Detail

Mit dem Gesetz wird ein maßgebliches Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag und dem Sofortprogramm der Bundesregierung umgesetzt. Der Gesetzentwurf sieht vor, die bundesweiten Regelungen im Vergaberecht zu reformieren.

Das Vergabebeschleunigungsgesetz ist ein Artikelgesetz und beinhaltet Änderungen an allen vergaberechtlichen Gesetzen und Verordnungen im nationalen Recht über den europäischen Schwellenwerten. Der Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sieht dabei insbesondere folgende Maßnahmen vor:

  • Wir erhöhen die Wertgrenze für Direktaufträge für Vergaben des Bundes von 15.000 Euro auf 50.000 Euro. Denn bei niedrigen Auftragswerten ist der hohe Aufwand von Vergabeverfahren nicht verhältnismäßig. Bei Direktaufträgen sind keine aufwendigen Verfahren erforderlich und keine Fristen einzuhalten. Das beschleunigt die Beschaffung erheblich. Wir entlasten die Verwaltung damit massiv und werden so Ressourcen für schnellere Verfahren an anderer Stelle freisetzen.

  • Wir reduzieren Nachweis- und Dokumentationspflichten stark und digitalisieren die Vergabe- und Nachprüfungsverfahren.

  • Wir erhalten den Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Vergabe und den Losgrundsatz. Mit einer eng beschränkten Ausnahmeregelung beschleunigen wir aber gewisse Vorhaben aus dem Infrastruktur-Sondervermögen durch eine Lockerung beim Losgrundsatz, um die dringend benötigten Investitionen mit den Mitteln des zeitlich befristeten Sondervermögens schnell tätigen zu können. Durch die enge Begrenzung der Ausnahme wird sichergestellt, dass der Mittelstand auch weiterhin aktiv an Vergabeverfahren der öffentlichen Hand teilnehmen kann.

  • Wir beschleunigen Nachprüfungsverfahren, damit Beschaffungsvorgänge nicht länger als nötig pausiert werden müssen. Das betrifft Verfahren vor der Vergabekammer gegen Vergabeentscheidungen sowie sich anschließende Gerichtsverfahren. So entfällt etwa die aufschiebende Wirkung bei sofortigen Beschwerden gegen die Entscheidung der Vergabekammern in Nachprüfungsverfahren. Damit erhalten öffentliche Auftraggeber die Möglichkeit, soweit sie in erster Instanz vor den Vergabekammern obsiegen, den Auftrag direkt zu vergeben und dafür nicht das gesamte Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht abzuwarten, das zuweilen die Realisierung des Auftrags um Jahre verzögert.

  • Wir verzichten auf verpflichtende Vorgaben zur nachhaltigen Beschaffung. Der derzeitige Rechtsstand ist ausreichend: die nachhaltige öffentliche Beschaffung muss flexibel sein und vor Ort geschehen. Nur so kann effizient nachhaltig beschafft werden.

  • Wir schaffen eine Verordnungsermächtigung für den Bund, um in einem separaten Vorhaben die vergaberechtlichen Vorgaben zur Beschaffung von klimafreundlichen Produkten zu entwickeln.

  • Für junge und innovative Unternehmen und den Mittelstand werden spezifische Maßnahmen vorgesehen, damit öffentliche Auftraggeber die Umstände von Mittelstand, Start-ups und innovativen Unternehmen stärker in den Ausschreibungen berücksichtigen und ihre Chancen auf einen öffentlichen Auftrag erhöht werden. Das betrifft etwa die Frage, welche Anforderungen an vergangene Umsätze und Alter von Unternehmen gestellt werden. Auch sollen Unternehmen vermehrt innovative, neue Lösungen durch sogenannte Nebenangebote einbringen können.

  • Damit unsere Sicherheitsbehörden ihre Bedarfe in Anbetracht der sicherheitspolitischen Lage schnell und unkompliziert decken können, sieht der Gesetzentwurf gesonderte, befristete Ausnahmen zur Erleichterung vor, die sich am Bundeswehr-Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz orientieren.

Für Start-ups mit innovativen Leistungen ist im Koalitionsvertrag verabredet, dass die Wertgrenze für die Direktvergabe auf 100.000 Euro erhöht werden soll. Aus rechtstechnischen Gründen wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie diese Maßnahme zwar separat umsetzen. Sie wird aber mindestens zeitgleich mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft treten. Auch die Vergaberegeln im Unterschwellenbereich sollen im Einvernehmen mit den Ländern zeitnah novelliert werden, um auch in diesem Bereich weitere Erleichterungen zu schaffen.

Am 23. Juli hatte das Kabinett bereits weitgehende vergaberechtliche Erleichterungen im Bereich der Beschaffungen der Bundeswehr beschlossen.

Quelle: Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Kommentare

Baugewerbe: Ein kluger Kompromiss für unsere Infrastruktur und die ganze Bauwirtschaft!

Zum heutigen Kabinettsbeschluss des Vergabebeschleunigungsgesetzes erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe:

„Wir begrüßen den Kabinettsbeschluss grundsätzlich als ausgewogenen Kompromiss dafür, allen Bauunternehmen einen fairen Zugang zu öffentlichen Bauaufträgen zu ermöglichen. Es muss jetzt darum gehen, die Infrastruktur so schnell wie möglich zu ertüchtigen und dafür alle Kapazitäten der heimischen Bauwirtschaft zu nutzen. Und die Mittel müssen nun so eingesetzt werden, dass die Volkswirtschaft zugleich einen deutlichen Impuls erhält. Der Steuerzahler muss für die eingesetzten Mittel ein Optimum im Preis- Leistungsverhältnis bekommen und durch den Einsatz gerade heimischer Unternehmen wird die Konjunktur deutlich angeschoben.

Nach dem Gesetzentwurf bleibt es dabei, dass Lose gebündelt vergeben werden können, wenn dies wirtschaftlich oder technisch erforderlich ist. Zudem ist für große Projekte ab rund 14 Mio. € nun zusätzlich eine Gesamtvergabe möglich, wenn es sich um dringliche Infrastrukturprojekte handelt. Damit erhält die Öffentliche Hand mehr Spielraum für dringliche Projekte im Rahmen der Infrastruktursanierung.

Entscheidend war und ist aber andererseits, dass kleine und mittlere Unternehmen bei Aufträgen unterhalb der Schwelle von rund 14 Millionen Euro auch zukünftig ihr Betätigungsfeld behalten. Weitergehende Ausnahmen hätten die Wettbewerbschancen für heimische Betriebe massiv gefährdet. Mit der Beibehaltung der Fach- und Teillosvergabe bleibt ein zentraler Schutzmechanismus für den Mittelstand erhalten.

Der heute beschlossene Entwurf ist ein tragfähiger Mittelweg, der für Geschwindigkeit bei der Umsetzung wichtiger Infrastrukturprojekte sorgt, ohne dabei die bewährte Struktur der mittelständisch geprägten Bauwirtschaft aufs Spiel zu setzen. Die Bundesregierung hat einen Ausgleich geschaffen, der allen Unternehmen – vom Handwerksbetrieb bis zum Großunternehmen – faire Chancen bietet.

In der Umsetzung ist es nur entscheidend, dass alle öffentlichen Auftraggeber, gleich ob Kommunen, Länder oder der Bund, mit der Autobahn und der Bahn alle Kapazitäten und vor allem den heimischen Mittelstand nutzen. Denn rund 99 Prozent aller Baubetriebe haben weniger als 100 Beschäftigte und rund dreiviertel aller Beschäftigten sind in kleinen und mittleren Bauunternehmen angestellt. Diese Arbeitsplätze müssen durch den Einsatz des Sondervermögens jetzt gesichert werden. Das bringt unsere Infrastruktur in Ordnung und stärkt zugleich die heimische Konjunktur. Um dies sicherzustellen, sollten im parlamentarischen Verfahren die Bedingungen für den Einsatz des Sondervermögens noch klarer formuliert werden“

Quelle:  Zentralverband Deutsches Baugewerbe

VBI: Ein tragfähiger Kompromiss - Planungskapazitäten zügig mobilisieren, Mittelstand sichern

Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss zum Vergabebeschleunigungsgesetz sendet die Bundesregierung ein wichtiges Signal: Die Sanierung und Modernisierung unserer Infrastruktur soll schneller, effizienter und zugleich mittelstandsfreundlich umgesetzt werden.

Für den VBI ist entscheidend: Der nun gefundene Kompromiss schafft den Spagat zwischen Beschleunigung und Fairness. Planungs- und Bauleistungen können künftig bei besonders dringlichen Infrastrukturvorhaben (finanziert aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität) auch als Gesamtpaket vergeben werden. Gleichzeitig bleibt die Fach- und Teillosvergabe als bewährter Mechanismus zur Sicherung mittelständischer Beteiligung erhalten. 

Was bedeutet das konkret:

  • Die neue Regelung gilt nur für große, dringliche Projekte ab einem Schwellenwert von rund 14 Mio. Euro bei Bau- bzw. 550.000 Euro bei Planungsleistungen
  • Die Gesamtvergabe ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche, technische oder zeitkritische Gründe vorliegen.
  • Öffentliche Auftraggeber sollen Auftragnehmer verpflichten, bei UNtervergaben mittelständische Interessen besonders zu berücksichtigen

Damit werden die Weichen richtig gestellt: Die öffentliche Hand erhält mehr Flexibilität für zentrale Vorhaben ohne den Mittelstand zu verdrängen. Das ist wichtig, denn die Planungswirtschaft ist maßgeblich für die zügige und qualitätsgesicherte Umsetzung der anstehenden Transformationsaufgaben verantwortlich. 

Der VBI appelliert an die öffentlichen Auftraggeber, diesen Spielraum verantwortungsvioll zu nutzen und auf Augenhöhe mit dem mittelständischen Planungssektor zusammenzuarbeiten. So gelingt nicht nur mehr Tempo bei der Sanierung unserer Infrastruktur, sondern auch die Stärkung regionaler Wertschöpfung. Wir fordern den Bundestag auf, das Gesetz schnell zu beschließen.

Quelle: Verband Beratender Ingenieure VBI

BDB: Mittelstandsfreundliche Vergabe - Losgrundsatz bleibt erhalten!

Der BDB nutzte in der vergangenen Woche die Möglichkeit, beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge abzugeben. Darin forderte er u. a. das Festhalten am zur Debatte stehenden losweisen Vergabeverfahren. Öffentliche Aufträge sind für viele Planungsbüros – insbesondere kleinere und mittlere – ein zentraler wirtschaftlicher Faktor. Eine mittelstandsfreundliche, transparente, losweise und effiziente Vergabepraxis ist daher essenziell.

Der BDB, die Bundeskammern der Architekt:innen und Ingenieur:innen sowie andere Verbände der planenden Berufe begrüßen entsprechend ausdrücklich den Beschluss der Bundesregierung, bei der geplanten Reform der Vergabe öffentlicher Aufträge am Losverfahren festzuhalten!

In einer Pressemitteilung des BMWE heißt es dazu: „Wir erhalten den Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Vergabe und den Losgrundsatz. Mit einer eng beschränkten Ausnahmeregelung beschleunigen wir aber gewisse Vorhaben aus dem Infrastruktur-Sondervermögen durch eine Lockerung beim Losgrundsatz, um die dringend benötigten Investitionen mit den Mitteln des zeitlich befristeten Sondervermögens schnell tätigen zu können. Durch die enge Begrenzung der Ausnahme wird sichergestellt, dass der Mittelstand auch weiterhin aktiv an Vergabeverfahren der öffentlichen Hand teilnehmen kann.“

Weitere begrüßenswerte Regelungen im neuen Gesetz:

  • Die Wertgrenze für Direktaufträge für Vergaben des Bundes wird von von 15.000 Euro auf 50.000 Euro erhöht.
  • Bei Direktaufträgen sind keine aufwendigen Verfahren erforderlich und keine Fristen einzuhalten. Das beschleunigt die Beschaffung erheblich.
  • Nachweis- und Dokumentationspflichten werden reduziert und beschleunigt.
  • Vergabe- und Nachprüfungsverfahren werden stärker digitalisiert.

Aus Sicht des BDB ist hier ein großer Schritt nach vorn gemacht worden – der Weg muss aber konsequent zu Ende gegangen werden. Die neuen Regelungen sind KMU-freundlich und können die Vergabe tatsächlich vereinfachen und beschleunigen.

Aber: Gerade im Bereich der Eigenerklärungen und Eignungsanforderungen ist vor allem für kleinere Büros noch viel Potenzial zur Reduzierung bürokratischer Hindernisse.

Quelle: Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e. V. (BDB)

Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH): Vergaberechtsreform wahrt Beteiligungschancen des Handwerks

Zur Verabschiedung des Vergabebeschleunigungsgesetzes durch das Bundeskabinett am 6. August 2025 erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

"Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss des Vergabebeschleunigungsgesetzes bekennt sich die Bundesregierung zum Grundsatz der Fach- und Teillosvergabe. Aus Sicht des Handwerks ist dies ein richtiger Schritt, der faire Wettbewerbsbedingungen und eine breite Beteiligung mittelständischer Betriebe bei Vergabeprozessen sichert. Der Bundeswirtschaftsministerin und ihrer Mittelstandsbeauftragten ist es gelungen, einen Ausgleich zwischen Beschleunigung und Mittelstandstauglichkeit zu finden, der die speziellen Anforderungen des Sondervermögens einschließt. Eine tragfähige Kompromisslösung konnte so auch bei großvolumigen Beschaffungsvorhaben aus dem Sondervermögen ‚Infrastruktur und Klimaneutralität‘ gefunden werden. Demnach gelten für hieraus finanzierte Projekte Ausnahmen vom Losgrundsatz, sofern zeitliche Gründe dies erfordern; die Begründung stellt klar, dass es sich dabei um dringliche und qualifizierte Gründe handeln muss.

Bundesrat und Bundestag sind nun aufgerufen, diese Entscheidung im parlamentarischen Verfahren zu bestätigen und damit eine grundsätzliche Aufweichung der Losvergabe zu verhindern. Andernfalls würde die Gesamtvergabe unabhängig von Mitteln des Sondervermögens künftig zur Regel werden. Ein Ergebnis, das aus Wettbewerbssicht wenig effizient wäre. Eine Aushebelung des Primats der Fach- und Teillosvergabe wäre zudem ein eklatanter Verstoß gegen den Koalitionsvertrag, der den Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Vergabe betont."

Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)

Bundesarchitektenkammer: Klares Signal für die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen

Die Bundesarchitektenkammer begrüßt den heutigen Kabinettsbeschluss zum Vergabebeschleunigungsgesetz. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass der Grundsatz der losweisen Vergabe – ein zentrales Element mittelstandsfreundlicher Vergabepraxis – im neuen Gesetz als solcher beibehalten wird. Damit wird ein klares Signal für die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen im Bereich des Planens und Bauens gesetzt.

„Es ist ein wichtiges Zeichen, dass die Bundesregierung den Mittelstand schützt und die Vielfalt der Anbieterlandschaft erhält. Die losweise Vergabe ist ein bewährtes Instrument, um Innovation, Qualität und regionale Wertschöpfung zu fördern“, erklärt Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. „Wir danken ausdrücklich dafür, dass der im Entwurf eines Vergabetransformationsgesetzes der Vorgängerregierung noch vorgesehene Ansatz, diesen Grundsatz strukturell und grundsätzlich aufzuweichen, nicht weiterverfolgt wurde. Eine Aushöhlung des Losgrundsatzes würde die Gefahr bergen, dass sich monopolartige Strukturen etablieren, die zu höheren Preisen und sinkender Qualität führen.“

Positiv bewertet wird auch die im Gesetzesentwurf vorgesehene Kodifizierung eines alternativen Ansatzes zur Auftragswertschätzung von Planungsleistungen. Diese Maßnahme trägt maßgeblich zur Beschleunigung und Vereinfachung von Vergabeverfahren bei und stärkt die Planungssicherheit für Architektinnen und Architekten.

Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesarchitektenkammer allerdings – bei allem Verständnis für den tatsächlichen oder vermeintlichen aktuellen politischen Handlungsdruck – den im Vergabebeschleunigungsgesetz vorgesehenen neuen Ausnahmetatbestand kritisch. Danach soll für große, aus dem Infrastrukturprogramm finanzierte Vorhaben eine Gesamtvergabe zulässig sein, wenn deren Dringlichkeit dies erfordert.

„Jedenfalls Schulen und Kitas, also Gebäude mit unmittelbarer Auswirkung auf junge Menschen, sollten hiervon ausgenommen werden.“, sagt Andrea Gebhard: „Hier muss weiterhin sichergestellt bleiben, dass deren vielleicht wichtigstes Lebensumfeld in der Regel von unabhängigen und qualifizierten Planerinnen und Planern gestaltet wird. Die Planung sozialer Infrastruktur bringt andere Herausforderungen mit sich als die Planung technischer Infrastruktur, zum Beispiel die Berücksichtigung pädagogischer Konzepte und gesellschaftlich-sozialer Zusammenhänge.“

Die mittelstandsfreundliche Vergabe ist nicht nur aus strukturpolitischer Sicht essenziell. Gerade kleinere und junge Unternehmen sind oft besonders innovativ und anpassungsfähig. Sie sichern Beschäftigung vor Ort, halten in wirtschaftlich schwierigen Zeiten an ihren Mitarbeitenden fest und tragen so zur sozialen Stabilität in ihren Regionen bei.

Insbesondere im Wohnungsbau, wo öffentliche Auftraggeber wie Kommunen, Länder und der Bund eine zentrale Rolle spielen, ist der Zugang für mittelständische und regional verankerte Unternehmen entscheidend. Ihre Nähe zur Baustelle gewährleistet kurze Wege, effiziente Abläufe und hohe Qualität.

Quelle: Bundesarchitektenkammer

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