20.04.2020 - München
Baustellen in Bayern laufen auch in Corona-Zeiten weiter - darüber hat Bauministerin Kerstin Schreyer bereits Ende März in einer Pressemitteilung informiert. Doch der Alltag auf der Baustelle verändert sich, denn Abstands- und Hygieneregeln müssen auch hier eingehalten werden. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau, die Bayerische Architektenkammer, die Bayerische Bauindustrie und das Bayerische Baugewerbe haben jetzt in einem gemeinsamen Positionspapier Stellung zum Umgang mit Covid-19 auf Baustellen genommen.
"Es ist gut und richtig, dass der Baubetrieb in Bayern weitergeht. Die Bauministerin hat hier das richtige Signal gesetzt. Die am Bau Tätigen werden auch weiterhin verantwortungsvoll mit den Herausforderungen dieser Pandemie umgehen", versichert Prof. Dr. Norbert Gebbeken, Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.
In dem jetzt vorgelegten Positionspapier
bekennen sich die am Bau Beteiligten – Architekten, Ingenieure und Bauausführende
– zu ihrer Verantwortung, Ansteckungsgefahren für alle so gering wie möglich zu
halten. Sie werden alles unternehmen, um die Sicherheit der Menschen und den
Projekterfolg in Einklang zu bringen.
Positionspapier zum
Download:
Positionspapier „3 Punkte zum Umgang mit COVID 19 auf Baustellen“
Außerdem entwickelt der Arbeitskreis Baustellenverordnung der Kammer eine Handlungshilfe zum Umgang mit dem Coronavirus auf Baustellen. Inhaltlich geht es um die Arbeitgeberpflichten,
Hygiene-Anforderungen sowie die Maßnahmen, die durch die Bauherren getroffen
werden sollen und persönliche Schutzmaßnahmen.
Auf drei zentrale Punkte haben sich die vier Unterzeichner verständigt. Sie unterstützen vollumfänglich die Handlungshilfe der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau), die am 20. März 2020 im Hinblick auf die Eindämmung des Coronavirus ergänzt wurde.
Handlungshilfe zum
Download:
Handlungshilfe
der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau zum Umgang mit Gefährdung durch
den Coronavirus SARS-CoV-2 auf Baustellen in Bayern (Stand 28.04.2020)
Handlungshilfe der BG Bau für das Baugewerbe - Coronavirus (SARS-CoV-2) - Stand: 20.03.2020
Weitere Infos:
www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/coronavirus/
Auf den Baustellen sollen persönliche Besprechungen
nur stattfinden, wenn und soweit diese für den reibungslosen Betrieb der
Baustelle unabdingbar sind. In diesen Fällen ist darauf zu achten, dass die
Zahl der Besprechungsteilnehmer so gering wie möglich ist und ein
Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den einzelnen Gesprächsteilnehmern
eingehalten wird. Soweit irgend möglich sollen Arbeitsbesprechungen telefonisch
oder digital organisiert werden.
Die Verantwortung für den Sicherheits- und
Gesundheitsschutz obliegt dem Bauherrn. Der Koordination der notwendigen Maßnahmen
sowie der Aufstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans kommt im
Pandemiefall besondere Bedeutung zu. Während der Ausführung des Bauvorhabens
hat der Koordinator insbesondere die Zusammenarbeit der am Bau Beteiligten so
zu organisieren, dass eine ausreichende räumliche und zeitliche Trennung der
auf der Baustelle befindlichen Personen so weit wie möglich gewährleistet ist.
Außer den hier genannten Schutzmaßnahmen sind natürlich alle weiteren Schutzmaßnahmen, die für die Tätigkeit und für ein sicheres Arbeiten erforderlich sind, weiterhin umzusetzen.
Einen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard hat indes das Bundesarbeitsministerium gemeinsam mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung vorgestellt. Dieser ist auch von Ingenieurbüros im Rahmen der betrieblichen Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zu beachten und umzusetzen.
Eckpunkte des neuen Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 der Bundesregierung:
Coronavirus-Epidemie: Arbeitsschutzstandards in der Baubranche stärken
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