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3 Punkte zum Umgang mit COVID 19 auf Baustellen

Positionspapier von Bayerischer Ingenieurekammer-Bau, Architektenkammer, Bauindustrie und Baugewerbe

20.04.2020 - München

3 Punkte zum Umgang mit COVID 19 auf Baustellen

Baustellen in Bayern laufen auch in Corona-Zeiten weiter - darüber hat Bauministerin Kerstin Schreyer bereits Ende März in einer Pressemitteilung informiert. Doch der Alltag auf der Baustelle verändert sich, denn Abstands- und Hygieneregeln müssen auch hier eingehalten werden. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau, die Bayerische Architektenkammer, die Bayerische Bauindustrie und das Bayerische Baugewerbe haben jetzt in einem gemeinsamen Positionspapier Stellung zum Umgang mit Covid-19 auf Baustellen genommen.

Verantwortungsbewusst handeln

Prof. Dr. Norbert Gebbeken, Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau

"Es ist gut und richtig, dass der Baubetrieb in Bayern weitergeht. Die Bauministerin hat hier das richtige Signal gesetzt. Die am Bau Tätigen werden auch weiterhin verantwortungsvoll mit den Herausforderungen dieser Pandemie umgehen", versichert Prof. Dr. Norbert Gebbeken, Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.

In dem jetzt vorgelegten Positionspapier bekennen sich die am Bau Beteiligten – Architekten, Ingenieure und Bauausführende – zu ihrer Verantwortung, Ansteckungsgefahren für alle so gering wie möglich zu halten. Sie werden alles unternehmen, um die Sicherheit der Menschen und den Projekterfolg in Einklang zu bringen.

Außerdem entwickelt der Arbeitskreis Baustellenverordnung der Kammer eine Handlungshilfe zum Umgang mit dem Coronavirus auf Baustellen. Inhaltlich geht es um die Arbeitgeberpflichten, Hygiene-Anforderungen sowie die Maßnahmen, die durch die Bauherren getroffen werden sollen und persönliche Schutzmaßnahmen.

Ansteckungsrisiko gering halten

Auf drei zentrale Punkte haben sich die vier Unterzeichner verständigt. Sie unterstützen vollumfänglich die Handlungshilfe der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau), die am 20. März 2020 im Hinblick auf die Eindämmung des Coronavirus ergänzt wurde.

Auf den Baustellen sollen persönliche Besprechungen nur stattfinden, wenn und soweit diese für den reibungslosen Betrieb der Baustelle unabdingbar sind. In diesen Fällen ist darauf zu achten, dass die Zahl der Besprechungsteilnehmer so gering wie möglich ist und ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den einzelnen Gesprächsteilnehmern eingehalten wird. Soweit irgend möglich sollen Arbeitsbesprechungen telefonisch oder digital organisiert werden.

Rolle des SiGeKo

Die Verantwortung für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz obliegt dem Bauherrn. Der Koordination der notwendigen Maßnahmen sowie der Aufstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans kommt im Pandemiefall besondere Bedeutung zu. Während der Ausführung des Bauvorhabens hat der Koordinator insbesondere die Zusammenarbeit der am Bau Beteiligten so zu organisieren, dass eine ausreichende räumliche und zeitliche Trennung der auf der Baustelle befindlichen Personen so weit wie möglich gewährleistet ist.

Außer den hier genannten Schutzmaßnahmen sind natürlich alle weiteren Schutzmaßnahmen, die für die Tätigkeit und für ein sicheres Arbeiten erforderlich sind, weiterhin umzusetzen.

Neuer Arbeitsschutzstandard

Einen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard hat indes das Bundesarbeitsministerium gemeinsam mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung vorgestellt. Dieser ist auch von Ingenieurbüros im Rahmen der betrieblichen Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zu beachten und umzusetzen.

Eckpunkte des neuen Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 der Bundesregierung:
Coronavirus-Epidemie: Arbeitsschutzstandards in der Baubranche stärken

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