24.11.2021 - München
Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung zum Coronavirus haben wir Ihnen hier Informationen zur Unterstützung von Unternehmen und Freiberuflern sowie rechtliche Hinweise zum Umgang mit COVID-19 bereit gestellt. Diese Seite wird kontinuierlich aktualisiert und erweitert.
Auf dieser Internetseite haben
wir alle Infos zum Coronavirus für unsere
Mitglieder gebündelt. Die Seite wird kontinuierlich aktualisiert und ausgebaut. Gerne kann dieser Kurzlink weitergegeben werden:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Mitglieder,
wir von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau hoffen, dass es Ihnen, Ihren Familien und Ihren Unternehmen gut geht. Gleichwohl müssen wir uns auf schwierige Zeiten vorbereiten. Hierbei möchten wir unterstützen und informieren.
Über aktuelle Entwicklungen bezüglich der Unterstützung von Unternehmen und Freiberuflern wird z.B. auf den folgenden Seiten informiert:
Handlungsleitfaden für bayerische Betriebe zur Handhabung von 3G (Stand: 12. November 2021)
Aktuelle Coronaregeln (Stand: 17. November 2021)
Muster für eine Test-Bescheinigung (Bayerisches Wirtschaftsministerium)
Unterweisungshilfe der BG BAU: Gemeinsam gegen Corona - Maßnahmen auf der Baustelle (Stand 10/2021)
SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe - BG BAU - Stand 13.09.2021
Vierzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) vom 1. September 2021
Dreizehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) vom 5. Juni 2021
Sonderaktion für Kammermitglieder verlängert: FFP2-Masken und Corona-Schnelltests bestellen (Stand 31.05.2021)
Corona: Wichtige Fragen und Antworten zu Masken und Schnelltests (Stand 17.05.2021)
FAQs des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Corona-Arbeitsschutzverordnung (Stand 17.05.2021)
Verbindliche Testangebote in Betrieben - Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 20.04.2021
Regeln zum betrieblichen Infektionsschutz werden bis zum 30. Juni 2021 verlängert und um betriebliche Testangebote ergänzt
Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 14. April 2021
12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) und Einreise-Quarantäneverordnung bis einschließlich 9. Mai 2021 verlängert
Sollte die derzeit geplante Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes
früher in Kraft treten, wird die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
entsprechend angepasst werden. (Stand 13.04.2021)
Notbremse konsequent umsetzen
Bund und Länder verlängern die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis
zum 18. April. Das ist das Ergebnis einer Videokonferenz von Bundeskanzlerin
Angela Merkel mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder. (Stand
23.03.2021)
Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 12.03.2021
Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) vom 5. März 2021
Bund-Länder-Beschluss vom 03.03.2021 - Öffnungsperspektive in fünf Schritten
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) –Regierungsentwurf vom 20.01.2021)
FAQs des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Corona-Arbeitsschutzverordnung
Änderungsverordnung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) vom 15. Januar 2021
Begründung der Verordnung zur Änderung der Elften BayerischenInfektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 15. Januar 2021
Änderungsverordnung der Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) vom 15. Januar 2021
Begründung zurÄnderungsverordnung der Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) vom 15. Januar 2021
Reguläre Auszahlung der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für November („Novemberhilfe“) seit 12.01.2021 möglich - Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 12.01.2021
Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) vom 15. Dezember 2020
Zehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BayIfSMV) vom 8. Dezember 2020
Neunte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (9. BayIfSMV) vom 30. November 2020
Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) vom 30. Oktober 2020
Bundesweit beschlossene Maßnahmen ab den 02.11.2020 (Stand29.10.2020)
Bayern: Bericht aus der Kabinettssitzung vom 29. Oktober2020
Siebte BayerischeInfektionsschutzmaßnahmenverordnung (7. BayIfSMV) vom 1. Oktober 2020
Überbrückungshilfe wird von September bis Dezember 2020 fortgesetzt (Stand 25.11.2020)
Informationen und Unterstützung für Unternehmen - Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Stand 18.09.2020)
Themenseite Überbrückungshilfe für Unternehmen
Überbrückungshilfe Corona - Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen (Start 08.07.2020 - Ende: 31.08.2020)
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/
www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe-corona
Richtlinie
für die Gewährung von Überbrückungshilfen des Bundes für kleine und
mittelständische Unternehmen - Bekanntmachung des Bayerischen
Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 7.
Juli 2020
www.ihk-muenchen.de/ueberbrueckungshilfe
www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Letztmalige Antragstellung war am 31. Mai 2020 möglich! Dies gilt sowohl für das Soforthilfe-Programm des Bundes als auch für das Soforthilfeprogramm des Freistaates Bayern. Derzeit gibt es Überlegungen auf Bundesebene für ein Anschlussprogramm der zum 31. Mai 2020 auslaufenden Soforthilfen. Kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern aus Branchen, die durch Corona-bedingte Auflagen oder Schließungen betroffen sind, sollen für die Monate Juni bis Dezember 2020 Überbrückungshilfen beantragen können. Derzeit ist noch nicht klar, wann der Programmstart erfolgen wird. Sobald das Anschlussprogramm feststeht und es weitere Informationen über Voraussetzungen, Konditionen und die Antragsstellung gibt, werden sie hier veröffentlicht.
www.stmwi.bayern.de/coronavirus/
www.bayern.de/service/coronavirus-in-bayern-informationen-auf-einen-blick/
Richtlinien für die Gewährung von Überbrückungshilfen des Bundes für die von der Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2) geschädigten Unternehmen und Soloselbstständigen („Corona-Soforthilfen insbesondere für kleine Unternehmen und Soloselbständige“) - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 3. April 2020, Az. PGS-3560/2/1
Richtlinien für die Unterstützung der von der Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2) geschädigten Unternehmen und Angehörigen Freier Berufe („Soforthilfe Corona“) - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 26. März 2020, Az. 52-3560/33/1
https://lfa.de/website/de/aktuelles/_informationen/Coronavirus/index.php
www.freieberufe-bayern.de/corona-pandemie-alle-informationen-im-ueberblick/
www.vbw-bayern.de
www.steuerberaterkammer-muenchen.de
Überbrückungshilfe III: Deutliche Verbesserungen und neuerEigenkapitalzuschuss für besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen - Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 01.04.2021
Reguläre Auszahlung der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für November („Novemberhilfe“) seit 12.01.2021 möglich - Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 12.01.2021
Überbrückungshilfe wird von September bis Dezember 2020 fortgesetzt (Stand 23.11.2020)
Richtlinie
für die Gewährung von Überbrückungshilfen des Bundes für kleine und
mittelständische Unternehmen – Phase 2 (Überbrückungshilfe II) -
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft,
Landesentwicklung und Energie vom 23. November 2020, Az.
PGÜ-3560-3/2/161
Informationen und Unterstützung für Unternehmen - Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Stand 18.09.2020)
Themenseite Überbrückungshilfe für Unternehmen
Überbrückungshilfe Corona - Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen (Start 08.07.2020 - Ende: 31.08.2020)
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/
Verbindliche Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge vom 08.07.2020
Anwendungserlass des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 30.06.2020
Merkblatt des Bundesinnenministeriums (BMI) zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft vom 29.06.2020
Schreiben des BMF aus dem Jahr 2009 als Ergänzung
BMI-Erlass vom 17.06.2020 zum Umgang mit COVID-19-Pandemie bedingten Mehrkosten auf Baustellen des Bundes
Formblatt 217 „COVID-19 bedingte Mehrkosten“
Überbrückungshilfe für kleine und mittelständischeUnternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zuwesentlichen Teilen einstellen müssen (Stand 12.06.2020) (Soloselbständige
und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb sind ebenfalls
antragsberechtigt.
Maßnahmenpaket für Unternehmen gegen die Folgen des Coronavirus (Stand: 28. April 2020)
www.bmwi.de/Navigation/DE/Home/home.html
www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html
Förderprogramme Corona-Hilfe
Infos zum Corona-Schutzschild des Bundesfinanzministeriums
BMWi-Rundschreiben vom 19.03.2020 zur Anwendung des Vergaberechts bei Beschaffungen mit Bezug zur Coronavirus-Pandemie
Informationsseite der Bundesregierung
Handlungsleitfaden für bayerische Betriebe zur Handhabung von 3G (Stand: 12. 11.2021)
Aktuelle Coronaregeln (Stand: 17. November 2021)
Muster für eine Test-Bescheinigung (Bayerisches Wirtschaftsministerium)
Vierzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) vom 1. September 2021
Dreizehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) vom 5. Juni 2021
Corona: Wichtige Fragen und Antworten zu Masken und Schnelltests (Stand 17.05.2021)
FAQs des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Corona-Arbeitsschutzverordnung (Stand 17.05.2021)
Sonderaktion für Kammermitglieder: FFP2-Masken und Corona-Schnelltests bestellen (Stand 06.05.2021)
Verbindliche Testangebote in Betrieben - Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 20.04.2021
Regeln zum betrieblichen Infektionsschutz werden bis zum 30. Juni 2021 verlängert und um betriebliche Testangebote ergänzt
Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 14. April 2021
12.
Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) und
Einreise-Quarantäneverordnung bis einschließlich 9. Mai 2021 verlängert
Sollte die derzeit geplante Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes
früher in Kraft treten, wird die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
entsprechend angepasst werden. (Stand 13.04.2021)
Notbremse konsequent umsetzen
Bund und Länder verlängern die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis
zum 18. April. Das ist das Ergebnis einer Videokonferenz von Bundeskanzlerin
Angela Merkel mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder. (Stand
23.03.2021)
Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 12.03.2021
Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) vom 5. März 2021
Bund-Länder-Beschluss vom 03.03.2021 - Öffnungsperspektive in fünf Schritten
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) –Regierungsentwurf vom 20.01.2021)
FAQs des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Corona-Arbeitsschutzverordnung
Änderungsverordnung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) vom 15. Januar 2021
Begründung der Verordnung zur Änderung der Elften BayerischenInfektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 15. Januar 2021
Änderungsverordnung der Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) vom 15. Januar 2021
Begründung zurÄnderungsverordnung der Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) vom 15. Januar 2021
Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) vom 15. Dezember 2020
Zehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BayIfSMV) vom 8. Dezember 2020
Neunte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (9. BayIfSMV) vom 30. November 2020
Verordnung zur Änderung der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 12. November 2020
Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) vom 30. Oktober 2020
Bundesweit beschlossene Maßnahmen ab den 02.11.2020 (Stand 29.10.2020)
Bayern: Bericht aus der Kabinettssitzung vom 29. Oktober 2020
Verordnung
zur Änderung der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
und der Einreise-Quarantäneverordnung vom22. Oktober 2020
Siebte BayerischeInfektionsschutzmaßnahmenverordnung (7. BayIfSMV) vom 1. Oktober 2020
Neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ab 20.08.2020 in Kraft
NEU: Vollzug der Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten und des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 7. August 2020, Az. GZ6a-G8000-2020/122-521
NEU: Bundesministerium für Gesundheit - Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten vom 6. August 2020
Übersicht Bundesweite Hilfen für Gründer und Freiberufler - Bundesverband Freier Berufe (17.07.2020)
Übersicht Bundesweite Hilfen für Freiberufler - Bundesverband Freier Berufe (15.07.2020)
Rundschreiben Nr. 16/2020 des BMVI zur befristeten Umsatzsteuersenkung im Straßenbau vom 10.07.2020
Umgang mit der Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft - Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 06.07.2020
Erlass des BMI vom 29. Juni 2020, Az.: 70406/21#1
Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft des BMF vom 12. Oktober 2009, Gz.:IV B 8 – S 7270/07/10001
Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 01.07.2020 zum Umgang mit COVID-19 bedingten Mehrkosten auf Baustellen der Bayerischen Staatsbau- und Wasserwirtschaftsverwaltung
Änderung der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (vom 12. Juni 2020)
Fünfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (vom 29.05.2020)
Bericht aus der Kabinettssitzung vom 05.05.2020: Schrittweise Erleichterungen bei denbeschlossenen Maßnahmen in der Corona-Pandemie
Handlungshilfe
der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau zum Umgang mit Gefährdung durch
den Coronavirus SARS-CoV-2 auf Baustellen in Bayern (Stand 28.04.2020)
Überblick des Verbands Freier Berufe Bayern über finanzielle Hilfsmaßnahmen für Freiberufler (Stand 28.04.2020)
Rundschreiben BMI und Geschäftsbereich zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen vom 20.04.2020
Erlass:
Zeitlich befristete Erhöhung der Wertgrenze zur Durchführung einer
Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb, § 8 Abs. 4 Nr. 17
UVg0 vom 20.04.2020
Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. BayIfSMV) des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 16. April 2020
Pressemitteilung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 16.04.2020:
Einheitlicher Arbeitsschutz gegen das Coronavirus
Infoblatt des Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 16.04.2020 zum SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard
BG BAU zur Coronavirus-Epidemie: Arbeitsschutzstandards in der Baubranche stärken (Stand 20.04.2020)
3 Punkte zum Umgang mit COVID 19 auf Baustellen - Positionspapier von Bayerischer Ingenieurekammer-Bau, Architektenkammer, Bauindustrie und Baugewerbe (Stand 20.04.2020)
Schreiben der Bundesingenieurkammer zu den Auswirkungen des Vergaberechts an Bundeswirtschaftsminister Altmaier (Stand 07.04.2020)
Bundesingenieurkammer: Überblick über die Fördermaßnahmen der Bundesländer (Stand 03.04.2020)
Informationen des Verbands Freier Berufe Bayern zu arbeitsrechtlichen Fragen (Stand 01.04.2020)
Informationen des Verbands Freier Berufe Bayern: Welche Betriebe weiter öffnen dürfen (Stand 01.04.2020)
Bauministerin Schreyer: Bauarbeiten dürfen im Freistaat trotz Ausgangsbeschränkungen fortgeführt werden (30.03.2020)
BDB-Erste-Hilfe-Kasten: Wirtschaftliche Hilfen, Arbeits- und Sozialrecht, Vertragsrecht
BFB - Übersicht der länderspezifischen Hilfen für Freiberufler (Stand 26.03.2020)
BMI-Rundschreiben vom 27.03.2020 zu vergaberechtlichen Fragen
Rundschreiben Bayerisches Bauministerium vom 24.03.2020 - Bauvertragliche Fragen
BMI - Erlass vom 23.03.2020 - Bauvertragliche Fragen in Bezug auf die Corona-Pandemie
Informationsplattform der Bundesingenieurkammer zur Coronavirus-Pandemie
Vorlage für die Beantragung der Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen (Bundesingenieurkammer)
Informationsplattform der Bauindustrie zu Corona
KfW-Corona-Hilfe - Kredite für Unternehmen
Rechtsauswirkungen
der Corona-Pandemie auf die Werkvertragserfüllung - Kommentar von Dr.
Andreas Ebert, Justiziar der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau
Neue Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) ab 26. März 2020
Corona-Leitfaden der BAUINDUSTRIE - Rund um Arbeits- und Vertragsrecht (Stand 19.03.2020)
Muster Arbeitgeberbescheinigung für Ausgangsbeschränkung/-sperre der IHK Berlin
IG BAU – Informationen zu Corona für die Bauwirtschaft
IG BAU - Hygiene-Merkblatt für Baustellen
BG BAU - Informationen zum Coronavirus
BG BAU - Handlungshilfe für das Baugewerbe Coronavirus (SARS CoV 2)
BG BAU - Hygieneplakat
BG BAU - Kurz-Handlungshilfe zur Erstellung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung für Baustellen (Coronavirus)
Coronavirus: Auswirkungen und Folgen für Ingenieurbüros - Hinweise der Bundesingenieurkammer (Stand 19.03.2020)
COVID-19
Rechtliche Hinweise der Bundesingenieurkammer zum Umgang mit den
Auswirkungen der Coronavirus-Epidemie (Stand: 23.03.2020)
Coronavirus - Rechtliche Hinweise der Bundesarchitektenkammer (Stand: 17.03.2020)
Auswirkungen auf Bauprojekte - Kanzlei Kappelmann
DIHK
IHK München
IHK Köln
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unterbrochen wurden? Fallen Mitarbeiter wegen Erkrankung oder Quarantäne
aus? Haben Sie aktuell Kapazitäten frei und können Kollegen
unterstützen oder suchen Sie selbst Unterstützung bei Aufträgen? Gerne veröffentlichen wir Ihre Angebote oder Gesuche kostenfrei in unserem neuem Coronavirus-Hilfeforum.
Zum Coronavirus-Hilfeforum
Nachdem Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung in Präsenzform wieder zulässig sind, führen auch wir wieder einige Fortbildungsveranstaltungen in Präsenz durch. In diesen Fällen werden die Seminare in unserer Geschäftsstelle natürlich nach einem klaren Schutz- und Hygienekonzept durchgeführt. Wir freuen uns auf Sie!
Wichtiger Hinweis für Antragsteller/innen
Die Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit unserer Geschäftsstelle
ist uns wichtig. Aufgrund der Entwicklung zum Coronavirus arbeiten aktuell viele unserer Mitarbeiter/innen im Home-Office. Damit Ihre Anträge dennoch zügig bearbeitet werden können, sendenSie bitte Ihre Antragsunterlagen (als Scan) per E-Mail an: lstnntrgngnbykd. Wenn beglaubigte Kopien erforderlich sind, senden Sie uns diese bitte per Post zu:
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Listeneintragungen
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80639 München
Zum Schutz vor Infektionen und einer möglichen Ausbreitung des Coronavirus bewertet der Vorstand der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau tagesaktuell das Risiko u.a. auf Basis des täglichen Lageberichts des Robert Koch Instituts und der Empfehlungen des Referats für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München. Wir verfolgen die aktuellen Entwicklungen und die Empfehlungen der Gesundheitsämter und sonstiger Behörden aufmerksam. Sollte sich die Lage ändern, werden wir umgehend reagieren.
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