Mitreden. Mitgestalten.

Profitieren Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft!

 
 
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
Mitreden. Mitgestalten.
Mitreden. Mitgestalten.

Profitieren Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft!

16
17
18

Bundesbauministerium startet neues Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau"

Richtlinie für Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau (KFN) veröffentlicht

25.01.2023 - Berlin

Bundesbauministerium startet neues Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau"

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geht zum 01.03.2023 mit einem neuen Teilprogramm "Klimafreundlicher Neubau" in die Verantwortung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) über. Jetzt hat das BMWSB die neue Richtlinie zum Programm "Klimafreundlicher Neubau" veröffentlicht, die ab 01.03.2023 gilt.

Detaillierte Informationen finden Sie in der Richtlinie für Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau (KFN) auf den Seiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB):

Richtlinie für Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau (KFN) - BMWSB

Hier die wichtigsten Informationen zu Art, Umfang und Höhe der Förderungen im Überlick:

Art der Förderung

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Kommunale Gebietskörperschaften erhalten einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss (Zuschuss).

Förderfähige Kosten

Förderfähig sind die gesamten Bauwerkskosten inklusive der Kosten der für den nutzungsunabhängigen Gebäudebetrieb notwendigen technischen Anlagen für das Gebäude. Förderfähig sind auch die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung einschließlich Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung. Hierunter fällt auch die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten.

Umfang und Höhe der Förderung Iegt der Bund im Einvernehmen mit der beauftragten KfW (s. Nr. 7.1 der Richtlinie) auf Grundlage der folgenden Regelungen fest. Weitere Einzelheiten werden in dem zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils geltenden Merkblatt KFN geregelt.

Förderkonditionen für die Zuschussförderung (nur kommunale Gebietskörperschaften)

Es werden im Rahmen der folgenden Höchstgrenzen bis zu 100 % der förderfähigen Kosten des Vorhabens bezuschusst, maximal jedoch:

  • Klimafreundliches Wohngebäude (EH/EG 40 Standard):
    5 % Zuschuss auf max. 100.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit
  • Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG:
    12,5 % Zuschuss auf max. 150.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit
  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude (EH/EG 40 Standard):
    5 % Zuschuss auf bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben
  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG:
    12,5 % Zuschuss auf bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 15 Millionen Euro pro Vorhaben

Bei Wohngebäuden ist die Bemessungsgrundlage für die Höchstgrenze förderfähiger Kosten die Anzahl der neu errichteten Wohneinheiten. Beim Ersterwerb von neu errichteten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen ist die Bemessungsgrundlage die Anzahl der zu erwerbenden Wohneinheiten gemäß Kaufvertrag. Bei Nichtwohngebäuden ist die Bemessungsgrundlage für die Höchstgrenze förderfähiger Kosten die neu errichtete Nettogrundfläche.

Der QNG-Standard wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude 40 ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus" (QNG-PLUS) oder „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM) bestätigt.

Das gesamte Volumen für die Neubauförderung liegt künftig bei lediglich 1,1 Milliarden Euro. Neben der Förderung klimafreundlicher Eigenheime sind 750 Millionen Euro für alle anderen Antragsteller gedacht, etwa Wohnungsunternehmen und Einzelpersonen. Diese Anträge sollen ab 01.03.2023 bei der KfW gestellt werden können.

Die Bundesingenieurkammer hatte vorab zu den Förderbedingungen für den Neubau Vorschläge unterbreitet und sich darin insbesondere auch für eine Förderung unterhalb des QNG-Standards und einer Zertifizierung ausgesprochen. Angesichts des jetzt bekannt gemachten geringen Fördervolumens einerseits und der hohen Nachhaltigkeitsanforderungen andererseits sieht die Bundesingenieurkammer mit der neuen Förderung jedoch keine ausreichende wirtschaftliche Rahmenbedingungen für eine langfristige Neubauförderung.

Download

Richtlinie für Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau (KFN) – 25.01.2023 - BMWSB    
Eckwerte Klimafreundlicher Neubau    
Informationsblatt BMWSB


Pressemitteilung des BMWSB vom 25.03.2023

Klimagerechtes Bauen ist heute keine Kann-Entscheidung mehr, sondern ein Muss

Das Bundesbauministerium unterstützt den klimafreundlichen Neubau von Gebäuden mit einer neuen Förderung, die ab 1. März 2023 startet. Erstmals wird dabei der ganze Lebenszyklus eines Gebäudes in den Blick genommen – vom Bau über den Betrieb bis zum potenziellen Rückbau in ferner Zukunft. Die Gebäude zeichnen sich durch geringe Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, hohe Energieeffizienz, niedrige Betriebskosten und einen hohen Anteil erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme und Strom aus. Damit leistet diese Förderung einen Beitrag für den Klimaschutz und für die Einhaltung der nationalen Klimaziele.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung:

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung:

"Klimagerechtes Bauen ist heute keine Kann-Entscheidung mehr, sondern ein Muss. Wer heute baut wie früher, um Geld zu sparen, schadet dem Klima und seinem Geldbeutel durch horrende Nebenkosten. Mit diesem jährlich 750 Millionen Euro schweren Förderprogramm fördern wir ausschließlich den klimafreundlichen Neubau. Jeder kann die KfW-geförderte Zinsverbilligung beantragen. Sie hilft genau dann, wenn es oft am schwierigsten ist: Beim Start der Finanzierung für ein Eigenheim oder Mehrfamilienhaus. Wichtig ist, dieses Förderprogramm als Teil eines großen, sozialen und klimafreundlichen Bauförderprogramms der Bundesregierung zu sehen. Allein auf das Jahr 2023 bezogen, investieren wir mehrere Milliarden in den sozialen Wohnungsbau, Azubi- und Studierendenwohnen, in die Förderung von Wohneigentum von Familien, das Bauen von Mehrfamilienhäusern und Genossenschaftswohnen. Zielgenau fördern, heute das Morgen mitdenken und Mitnahmeeffekte ausschließen – das ist das Förderprinzip dieser Bundesregierung beim Bauen."

Zum Programm:

  • Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.

  • Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.

  • Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können Anträge über ihre Förderbanken stellen.

  • Darüber hinaus erhalten Kommunen und Landkreise Investitionszuschüsse z.B. für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen.

  • Das Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" ist Bestandteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude, bei der zwischen Förderung für Neubauvorhaben und Maßnahmen im Bestand differenziert wird.

  • Zum 1. Januar 2023 ist die Zuständigkeit für die Neubauförderung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen übergegangen.

  • Mit der Durchführung des Förderprogramms hat das BMWSB die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beauftragt. Dort können künftig die Anträge für eine Förderung gestellt werden. Bis dahin ist sichergestellt, dass das Neubauförderprogramm "Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeitsklasse" der BEG des BMWK weiterläuft.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau ist eine Maßnahme des sektorübergreifenden Klimaschutzes. Die neuen Anforderungen an die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus sind u.a. ein wichtiger Beitrag zur Begrenzung der "grauen Emissionen", der Treibhausgasemissionen, die auf die Herstellung und Errichtung von Gebäuden einschl. Lieferkette zurückgeführt werden können. Gemäß der BBSR-Studie "Umweltfußabdruck von Gebäuden in Deutschland" entfallen auf die Herstellung, Errichtung und die Modernisierung von Gebäuden rund 7 % der nationalen Treibhausgas-Emissionen (etwa 65 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente). Hinzu kommen noch 35 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente von Zulieferern im Ausland.

Darüber hinaus trägt das neue Programm dazu bei, die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor bis 2030 auf 67 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu mindern und somit sowohl die nationalen als auch die europäischen Energie- und Klimaziele bis 2030 zu erreichen. Die jährlichen CO2-Äquivalente-Minderungsziele für die einzelnen Sektoren ergeben sich aus den zulässigen Jahresemissionsmengen des Bundesklimaschutzgesetzes.

Aus dem Klima- und Transformationsfonds stehen im Jahr 2023 Programmmittel i.H. von 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon sollen 750 Millionen Euro auf das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau und 350 Millionen Euro auf die Wohneigentumsförderung für Familien entfallen.

Download

Richtlinie für Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau (KFN) – 25.01.2023

Kommentare

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Neues Förderprogramm des Bundes überfällig, Mittelausstattung völlig unzureichend

Bayerns Bauminister Christian Bernreiter begrüßt grundsätzlich die Pläne, kritisiert aber die völlig mangelhafte Mittelausstattung: „Nach der unsicheren Fördersituation im letzten Jahr mit dem zwischenzeitlichen Aussetzen der Förderung, der Verschlechterung der Förderkonditionen und der Erhöhung der energetischen Mindestanforderungen war es höchste Zeit, dass die Ampel wieder eine verlässliche Förderperspektive für die Wohnungsbauunternehmen und private Bauherren schafft. Die viel zu geringen Mittel, die der Bund hierfür in die Hand nimmt, reichen aber bei Weitem nicht aus, um die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt auch nur annähernd zu entschärfen.“

Nach den nun bekannt gewordenen Eckpunkten sollen Bauherren eine Förderung in Höhe von bis zu 150.000 Euro über zinsverbilligte Kredite erhalten, wenn ihr Bauvorhaben mindestens den Effizienzhaus-Standard 40 mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreicht. Klimafreundliche Wohngebäude ohne QNG-Siegel können noch mit bis zu 100.000 Euro gefördert werden. Insgesamt stellt der Bund für das Jahr 2023 hierfür 750 Millionen Euro zur Verfügung – aus Sicht von Minister Bernreiter viel zu wenig: „Mit dieser Mittelausstattung können lediglich 5.000 neue Wohnungen mit dem Maximalbetrag gefördert werden. Damit lässt sich das ohnehin schon wieder kassierte Ziel der Ampel von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr nicht mal ansatzweise erreichen. Auch steht zu befürchten, dass die Förderung schon bald wieder ausgesetzt oder die Förderkonditionen verschlechtert werden müssen, wenn die Mittel wie zu erwarten bald aufgebraucht sein werden. Das Chaos vom letzten Jahr könnte sich damit schnell wiederholen. Verlässlichkeit sieht leider ganz anders aus“, so Bernreiter.

Kritisch sieht Bernreiter auch zahlreiche weitere Punkte. So wurden die Förderbedingungen wieder sehr spät bekannt gegeben, die Perspektive für die mittelfristige Weiterentwicklung der Förderung ist zudem noch völlig unklar. Die geforderten energetischen Anforderungen stehen zudem in keinem Verhältnis zur geringen Förderhöhe, die nur aus einem Zinsvorteil besteht. Bei einer mittleren Wohnungsgröße von 100 Quadratmetern und angenommen Gesamtkosten von 5.000 Euro pro Quadratmetern, die bei diesem Standard anfallen dürften, entspräche das Darlehen lediglich einem Anteil von 20 bis 30 Prozent der Gesamtkosten. Bislang konnten Bauherren im KfW-Programm 261 beim Neubau noch einen Tilgungszuschuss von bis zu fünf Prozent der maximalen Darlehenssumme von 120.000 Euro erhalten. Durch den geplanten Wegfall dieser Möglichkeit werden sich die Förderkonditionen für viele Bauherren also sogar verschlechtern, eine für Bernreiter völlig unverständliche Situation: „Mit diesen Plänen werden sich die Neubauziele der Ampel nie erreichen lassen. Was wir jetzt brauchen ist eine erheblich bessere Mittelausstattung, eine klare längerfristige Perspektive zur weiteren Entwicklung der energetischen Neubauförderung und auch wieder eine Zuschussvariante für private Bauherren.“ Minister Bernreiter ist darüber auch in laufendem Austausch mit allen Akteuren der bayerischen Wohnungsbranche.


Zentralverband Deutsches Baugewerbe

Neubauförderung ist eine bittere Enttäuschung - Digitalisierung und Vorfertigung können Produktivität erhöhen, aber nicht die Zahl der Bauaufträge!

Zu den von Bundesbauministerin Klara Geywitz verkündeten Rahmenbedingungen zur Neubauförderung erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe:

„Das angekündigte Fördervolumen von 1,1 Milliarden Euro ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Wohnungssuchende, Bauherren und Investoren werden in der derzeitigen extremen Kostenbelastung aus immensen Bauzinsen und hohen Materialpreisen allein gelassen, während die Auftragseingänge im Wohnungsbau immer weniger werden. Auch für Mieterinnen und Mieter ist dies eine sehr schlechte Nachricht, da die Wohnungsmärkte angespannt bleiben werden

Mit der Bindung der Förderung an den EH40-Standard plus Zertifizierung werden potentielle Bauherren zusätzlich doppelt belastet: zum einen mit den Kosten zur Erreichung des höheren Standards (immerhin auch rund 25.000 Euro bei einem Einfamilienhaus), zum anderen durch die Kosten für die Zertifizierung.

Mit dieser Förderpolitik kann keines der Wohnungsbauziele erreicht werden. Digitalisierung und Vorfertigung können zwar die Produktivität, nicht aber die Zahl der Aufträge erhöhen. Der vorhandene Wohnraummangel in deutschen Großstädten wird so größer werden.“


Hauptverband der Deutschen Bauindustrie

Ampel zementiert Talfahrt am Wohnungsmarkt - Große Sorgen, dass das Wohnen in Deutschland zur Armutsfalle wird

Zur Bekanntgabe der Neuauflage der Neubauförderung durch das Bundesbauministerium sagt Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie:

„Jetzt ist es amtlich: Die Bundesregierung hat jegliche Hoffnung auf eine Trendwende platzen lassen und somit die Talfahrt am Wohnungsmarkt weiter zementiert. Natürlich stehen wir hinter den Klimaschutzzielen im Gebäudebereich, ich mache mir aber ernsthafte und große Sorgen, dass das Wohnen in Deutschland zu einer Armutsfalle wird. Denn es fehlen schlicht und ergreifend ausreichend Bauaufträge, um bezahlbaren Wohnraum für die Mitte der Gesellschaft, für dringend benötigte Fachkräfte und Flüchtlinge, die bei uns Schutz vor dem Krieg suchen, zu schaffen.

Mangelnde Aufträge machen dabei auch unseren Betrieben immer mehr zu schaffen, ein Auftragseinbruch von 30 Prozent geht nicht spurlos am Bau vorbei. Eine ausreichende und verlässliche Förderkulisse wäre deshalb in erster Linie notwendig, um den Spalt zwischen Mieten, die aufgrund aktueller Bau- und Materialkosten gezahlt werden müssten und Mieten, die politisch und sozial erwünscht sind, zu schließen. Sie wäre aber auch eine wirtschaftspolitische Maßnahme, um den meist mittelständischen Bauunternehmen nicht die Luft zum Atmen zu nehmen.“


Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker - Bundesverband e.V.

Neubauförderung enttäuscht Energieberatende

Der Energieberatendenverband GIH teilt zwar den Grundansatz zu mehr Nachhaltigkeit, hält jedoch die Förderkonditionen für wenig attraktiv. Auch die äußerst kurzfristige Veröffentlichung dürfte laut dem GIH-Bundesvorsitzenden Jürgen Leppig zu Problemen in der Praxis führen.

„Neue Förderbedingungen erst rund einen Monat vor Programmstart zu veröffentlichen ist höchst praxisfern – wie hätten sich Energieberatende und Bauherren darauf einstellen sollen?“, fragt Leppig. „Neubauvorhaben benötigen einen langen Planungsvorlauf und zur Kalkulation der finanziellen Ressourcen ist es unabdingbar, die Förderkonditionen zu kennen.“

Grundsätzlich teile man zwar den Ansatz, durch ressourcenschonendes Bauen zu mehr Nachhaltigkeit zu kommen, und halte auch die Zweistufigkeit der Anforderungen für sinnvoll. Allerdings seien die Konditionen für Bauherren nicht attraktiv: „Weder Zuschussvariante noch Tilgungszuschüsse, sondern nur zinsverbilligte Kredite mit relativ niedrigen förderfähigen Kosten dürften viele potenzielle Bauherren abschrecken“, so Leppig. Mit Kredithöchstbeträgen von 100.000 Euro pro Wohneinheit komme man bei einem Effizienzhaus 40 mit Lebenszyklus-Assessment-Anforderung jedenfalls nicht sehr weit.

Außerdem vermisst der GIH-Bundesvorsitzende in der neuen Richtlinie den bisherigen Zuschuss von 50 Prozent für Fachplanung und Baubegleitung. Dieser ist in der Richtlinie nach GIH-Lesart in den niedrigen förderfähigen Kosten des Kredits mit Zinsverbilligung integriert. „Die Weiterführung dieses Zuschusses ist äußerst wichtig, da sonst für die meisten Bauherren die KFN nicht attraktiv ist. Der Aufwand für die zusätzlichen Anforderungen wird durch die Förderung nicht abgedeckt. Somit werden wahrscheinlich weniger Neubauprojekte mit Nachhaltigkeitsaspekten – insbesondere bei kleinen Gebäuden – umgesetzt“, bemängelt Leppig. „Mit diesem Ansatz wird sich das für die Jahre 2022 und 2023 bereits abgeschriebene Bauziel von 400.000 neuen Wohneinheiten wohl auch 2024 nicht erreichen lassen“, so sein Fazit.


GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.:

400.000 neue Wohnungen mit neuer Förderung weiter utopisch

Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„Mit dieser Förderung werden wir es auch 2024 nicht schaffen, 400.000 Wohnungen zu bauen. Das Volumen der vorgesehenen Förderung und die ausschließliche Ausrichtung auf den EH 40 Standard sind nicht geeignet, um angesichts explodierender Preise beim bezahlbaren Wohnungsbau etwas zu bewirken. Die Bundesregierung muss endlich mehr Mittel für den sozialen Neubau zur Verfügung stellen. So werden die Wohnungsbauziele der Regierung endgültig in den Sand gesetzt. Die Leidtragenden sind die Mieterinnen und Mieter sowie die vielen Wohnungssuchenden in Deutschland.

Ein kleiner positiver Aspekt ist, dass künftig auch Wohngebäude ohne das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG-Standard) mit einem Zuschuss von 5 % gefördert werden können, sofern sie andere Bedingungen erfüllen. Das begrüßen wir. Darüber hinaus wurden auch die Förderbedingungen für den QNG-Standard verbessert, der allerdings völlig unbemerkt und unkommentiert seit 1.1.2023 noch höhere Anforderungen hat. Der Tilgungszuschuss wurde hier von 5 auf 12,5 % erhöht und die förderfähigen Kosten pro Wohneinheit von 120.000 auf 150.000 Euro angehoben.

Allerdings handelt es sich noch immer um eine reine Effizienzförderung. Soziale Aspekte werden leider auch in der neuen Förderung nicht berücksichtigt, obwohl diese nun im Bundesbauministerium angesiedelt ist. Der geforderte EH-40-Standard schraubt die Anforderungen sehr weit nach oben, verkompliziert die Planungen und macht den Wohnungsbau deutlich teurer.

Der Bedarf an bezahlbaren Wohnungen wird in den kommenden Jahren noch weiter wachsen. Denn nur durch eine verstärkte Zuwanderung auch von Fachkräften werden wir ein zukunfts- und wettbewerbsfähiges Land bleiben können. All das setzt die Bundesregierung mit der im Prinzip nicht vorhandenen Neubauförderung aufs Spiel.“


ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.

„Das bringt in angespannten Zeiten keinen Schub, sondern höchstens einen winzigen Stups“

Auch der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) ist enttäuscht über die Pläne von Bundesbauministerin Klara Geywitz für die Neubauförderung ab März. „Diese 750 Millionen Euro lösen die dramatischen Probleme nicht ansatzweise, und die Folgen der weiteren Verzögerungen eines großen Aufschlags kosten später einmal viel mehr Geld“, so ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner. „Diese Bundesregierung als Ganzes – Kanzler, Wirtschafts- und Bundesfinanzminister inklusive – muss erkennen, dass sie auf diesem Feld mehr hinlegen muss, um den Motor beim Wohnungsbau wieder auf Touren zu bringen.“

Der ZIA stimme der Ministerin ausdrücklich zu, wenn sie darauf hinweise, dass Milliarden-Beträge allein nicht helfen, so Mattner. „Nur: Ohne den finanziellen Sockel geht es aktuell oft gar nicht erst los.“ Denn allein die mangelnde Fremdfinanzierung sei ein „Wohnungsbaukiller“, und drastische Anstiege bei den Baukosten drückten Handlungsspielräume der Investoren „oft gen null, wenn es darum geht, bezahlbaren klimafreundlichen Wohnraum zu schaffen“.

Die Kluft zwischen den bezahlbaren Mieten und den Kostenmieten wird immer größer. Es braucht aus ZIA-Sicht insgesamt 10 Milliarden Euro, um die dringend nötige Wende im Neubau zu schaffen – Gelder die in einer belebten Baukonjunktur zum Teil als Steuereinnahmen wiederkommen und Folgekosten verspäteten Handels vermeiden.

Quellen: Bundesingenieurkammer, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Zentralverband Deutsches Baugewerbe, Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker - Bundesverband e.V., Fotos: js-photo / Adobe Stock; Henning Schacht / BMWSB


Auch interessant

GEG 2020 mit Änderungen GEG 2023 - Leitfaden für Bauherren und Anwender

Neue kostenfreie Broschüre: GEG 2020 mit Änderungen GEG 2023 - Leitfaden für Bauherren und Anwender

Der Leitfaden stellt alte und neue Regelungen gegenüber und richtet sich gleichermaßen an Bauherren und Anwender. Dabei gibt die Publikation u.a. einen Überblick über die wichtigsten Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen „Energieeinsparverordnung“ und „Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz“, nimmt die Änderungen zum GEG 2023 auf und erläutert die wesentlichen Inhalte. Der Leitfaden ist kostenfrei zum Download und als PDF erhältlich!

Weitere Informationen    
Download  
Zur Bestellung

Rechtliche Fragen bei der energetischen Fachplanung und Baubegleitung (KfW)

31.01.2023, 14:00 - 17:30 Uhr - München und Online - DENA anerkannt

Rechtliche Fragen bei der energetischen Fachplanung und Baubegleitung (KfW) Inhalten aus 2021 und 2023

Das Seminar richtet sich an Personen, die in der energetischen Fachplanung und in der Baubegleitung tätig sind. Es wird Sicherheit im Umgang mit rechtlichen Fragestellungen vermittelt, insbesondere zur Vertragsgestaltung, Honorierung und Haftung. Entsprechende Kenntnisse geben Sicherheit beim Abschluss und der Durchführung von Verträgen und vermeiden ungewollte Folgen.

Erfolgreiche Bausanierung

31.01.2023,  09:00 - 17:00 Uhr  - Online-Seminar - DENA anerkannt

Erfolgreiche Bausanierung - 31.01.2023 - Online - DENA anerkannt

Erfolgreiche nachhaltige Bausanierung bedeutet, die dem Schadensumfang, -bild, -ausmaß entsprechenden geeigneten Maßnahmen auszuwählen und dabei einen optimalen Kompromiss zwischen den Anforderungen an Ökologie, Ökonomie und Soziales-Kulturellem zu finden. Das DENA-anerkannte Seminar stellt die wichtigsten Schritte in der Praxis der Sanierung von Bestandsbauten vor und zeigt gleichzeitig auf, wie wichtig eine möglichst ganzheitliche Vorgehensweise zum Bewerten und Erarbeiten von Sanierungsvorschlägen ist.

GEG - das Gebäudeenergiegesetz: Ausführlich und bewährt - mit aktualisierten Inhalten aus 2021 und 2023

02.03.2023, 09:00 - 16:30 Uhr in München

GEG – das Gebäudeenergiegesetz: Ausführlich und bewährt – mit aktualisierten Inhalten aus 2021 und 2023

Zum 01. Januar 2023 ist die erste Novellierung des GEG in Kraft treten. In diesem Seminar werden die Strukturierung der Inhalte im GEG, alle Neuerungen und neue Anforderungen zu den vergangenen Regelungen sowie alle wesentlichen Aspekte, die aus der EnEV und des EEWärmeG übernommen wurden, dargestellt. Des Weiteren werden die Auslegungsfragen des DIBT zum GEG sowie die in 2023 eingeführte Novellierung mit den relevanten Änderungen beschrieben.

BEG - die Baubegleitung - Energetische Fachplanung und Baubegleitung im Zeichen der neuen Förderprogramme

14.03.2023, 09:00 - 17:00 Uhr in München

BEG – die Baubegleitung - Energetische Fachplanung und Baubegleitung im Zeichen der neuen Förderprogramme

Sowohl die KfW als auch das BAFA fordern eine energetische Fachplanung und Baubegleitung in den zugehörigen Förderprogrammen. Im Seminar werden die aktuellen Förderprogramme aufgezeigt sowie die zugehörigen Anforderungen an die energetische Fachplanung und Baubegleitung. Inhalte: Aktuelle Förderprogramme KfW und BAFA, Energetische Baubegleitung im Neubau und in der Sanierung, Planung und Ausführung luftdichter Gebäude, Planung und Ausführung wärmebrückenminimierter Gebäude, Qualitätssicherung in der energetischen Baubegleitung.

Energiewende im Gebäudebereich - Solarenergienutzung für Gebäude und Quartiere

11.05.2023,  09:30 - 17:30 Uhr - Nürnberg 

Energiewende im Gebäudebereich - Solarenergienutzung für Gebäude und Quartiere

Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Die Gesetzgebung zielt auf einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2040 in Bayern. Die Solarenergienutzung sowie Energiespeicher für Gebäude und Quartiere müssen künftig integraler Bestandteil des Planens und Bauens werden. In diesem Seminar werden Lösungen und Praxisbeispiele aus Neubau und Altbau von renommierten Referenten vorgestellt.

Photovoltaikanlagen auf, an und in Gebäuden

Online-Seminarreihe . 19./26.06.2023, 03.07.2023, 09:30 - 12:30 Uhr - Online

Photovoltaikanlagen auf, an und in Gebäuden

Beitrag weiterempfehlen

Die Social Media Buttons oben sind datenschutzkonform und übermitteln beim Aufruf der Seite noch keine Daten an den jeweiligen Plattform-Betreiber. Dies geschieht erst beim Klick auf einen Social Media Button (Datenschutz).

5 gute Gründe für die Mitgliedschaft

Die Kammer auf Social Media

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei LinkedIn: #bayika-bau
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau auf Instagram #bayikabau
 
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei Facebook @BayIkaBau   #BayIkaBau
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei XING #bayerischeingenieurekammer-bau
 
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei YouTube
 

Jetzt Newsletter abonnieren!

Newsletter abonnieren und immer auf dem Laufenden bleiben - Grafik: Web Buttons Inc /  Fotolia

Frage des Monats

Welche BIM-Anwendungsfälle in der Praxis sind für Sie besonders interessant (Mehrfachnennungen möglich)?
Ableitung von Bewehrungsplänen im Hochbau, HOAI 5
Bemessung und Nachweisführung im Hochbau, HOAI 3, 4
Qualitäts- und Fortschrittskontrolle der Planung (Kollisionsprüfung der Fachmodelle), HOAI 5
Koordination der Fachgewerke und Kollaboration, HOAI 2, 3, 5
Visualisierung, HOAI 3, 4, 5
Bestandserfassung und -Modellierung, HOAI 1, 2

Frühere Ergebnisse

Sustainable Bavaria

Sustainable Bavaria

Nachhaltig Planen und Bauen

Klimaschutz - Nachhaltig Planen und Bauen

Digitaltouren - Digitalforen

Digitaltouren - Digitalforen - Jetzt kostenfei ansehen

Netzwerk junge Ingenieure

Netzwerk junge Ingenieure

Werde Ingenieur/in!

www.zukunft-ingenieur.de

www.zukunft-ingenieur.de

Veranstaltungstipps

Veranstaltungstipps

Beratung und Service

Beratung und Serviceleistungen - Foto: © denisismagilov / fotolia.com

Planer- und Ingenieursuche

Planer- und Ingenieursuche - Die Experten-Datenbank im bayerischen Bauwesen

Für Schüler und Studierende

Infos für Schüler und Studierende - © Foto: Drubig Photo / Fotolia.com

Einheitlicher Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner

Berufsanerkennung
Professional recognition

Berufsanerkennung

BayIKA-Portal / Mitgliederbereich

Anschrift

Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München